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| BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorbetriebliche Rententeile - Betriebliche Ruhegeldvorschriften - Betriebsvereinbarung
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 30.04.1957 - 5 Sa 117/57
- BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auszug aus BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57
Großen Senat in der Entscheidung vom 16. März 1956 (BAG 5, 1) entwickelten Grundsätzen jedenfalls zunächst auf das Ruhestandsverhältnis des a m 1. Pebruar 1952 pensionierten Klägers anzuwenden waren, für ihn maßgeblich geblieben sind, oder ob an ihre Stelle die Ruhegeldrichtlinien i.d.P. vom 7. Mai 1952 getreten sind, weil der Kläger sich ihnen wirksam bereits im voraus in den Annahmeverhandlungen vom 14. Pebruar 1925 und 26. Pebruar 1930 oder nachträglich durch schlüssiges Verhalten unterworfen hat, wie das Landesarbeitsgericht annimmt. - BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54
Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen
Auszug aus BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß im Rahmen der Ruhegeldrichtlinien der BVG die Anrechnung von Sozialrenten auf die betrieblichen Bezüge der Versorgungsberechtigten grundsätzlich zulässig ist (vgl. dazu BAG 2, 23).
- BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60
Bestimmungen einer betrieblichen Ruhegeldregelung - Unterwerfungserklärung - …
Die Unterwerfung unter die "jeweils gültigen" Bestimmungen hat derade den Sinn, - o - eine Geltung auch solcher späteren Bestimmungen zu er möglichen , mit denen man zur Zeit der Unterwerfung noch nicht rechnen konnte" Allerdings werden die späteren Bestimmungen von der Unterwerfungserklärung nur dann erfaßt, wenn sie im Bereich des Angemessenen bleiben" Sine Unterwerfung unter unbekannte spätere Regelungen deckt immer nur solche Bedingungen, mit deren Aufstellung der Arbeitnehmer billiger- und gerechterweise rechnen konnte" (Pur den insoweit vergleichbaren Tatbestand einer Unterwerfung unter Allge meine Geschäftsbedingungen siehe BGHZ 17, 3; 22, 97") Unterwerfung unter Unbekanntes kann man niemandem außerhalb des Billigen.und Gerechten unterstellen (Baumbach-Buden, HGB, 13« Aufl., Einf. vor Buch III zu § 3 E) und nur in dieser einschränkenden Auslegung darf der Arbeitgeber nach Treu und Glauben eine der artige Unterwerfung auffassen" Indessen bestehen gegen die begrenzte Anrechnung von Sozialversicherungsrenten, wie sie in den Ruhegeldrichtlinien der Beklagten von 1952 vorgesehen ist, keine Bedenken; die Anrechnung gemäß § 4 Nr. 3 der Richtlinien von 1952, de dem Kläger einen Freibetrag in Höhe von 15°/° des Berechnungseinkommens beläßt, ist nicht unangemessen" Zu Unrecht beruft sich die Revision gegen dieses Ergebnis auch auf die Urteile des BAG vom 17" Dezember 1958 4 AZR 499/57 und 4 AZR 335/57 (AP Nr. 42 und 44 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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