Rechtsprechung
| BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen
Papierfundstellen
- BAGE 13, 162
- DB 1962, 1179
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55
Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische …
Auszug aus BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61
vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Wegs, wie hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung enthält (vgl. BAG 5, 27; 6, 3 6 ; BAG AP Nr. 29, 56 zu § 5 TO.A).
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken
Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA). - BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und
Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA). - BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr
Das entspricht einer gefestigten Senatsrechtsprechung (BAG 13, 162 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA).In dem von der Klägerin angeführten Urteil des Senats vom 27. Juni 1962 (BAG 13, 162, 165 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA) heißt es wörtlich: "Zu den Fachkenntnissen im Sinne der in Rede stehenden Fallgruppen sind daher alle diejenigen Kenntnisse eines Angestellten zu rechnen, die unerläßlich sind, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
- BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …
2) Das angefochtene Urteil läßt bei der Bejahung des Tätigkeitsmcrkmals der "gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse" weder bei der Begriffsbestimmung noch, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unten diesen unbestimmten Rechtsbegriff einen revisiblen Rechtsverstoß er kennen o Es hält sich jedenfalls im Rahmen de.s Beurteilungsspielraums der Tatsacheninstanz (vgl" BAG 6, 36 C 3 9 J i AP Nr. 58 zu § 3 'TO.A; BAG 12, 36 [393. « AP Nr. 81 zu § 3 TO.Aj BAG 13, 162 [166] = AP Nr. 87 zu § 3 TO.A). - BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 87/69
Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten - …
Zu Ziff. 1 e) wird ausgeführt, daß von den Zwangsvollstreckungssachon etwa jede dritte Sache "einen größeren Schwierigkeitsgrad aufweist und der Kläger deshalb S3lbständige Leistungen ".-" zu erbringen hat"" Zu Ziffo 3) geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß "lediglich einzelne schwierige Fälle übrig"bleiben, im Rahmen derer der Kläger selbständige Leistungen zu erbringen habe« Zu Ziff" 7) bringt die Kammer dem Kläger 1 % an selbständigen Leistungen gut, weil es sich "um sehr schwierige Fragen" handele" Es kann also nicht ausgeschlossen werden, daß das Landecarbeitsgericht bei der Untersuchung, ob und-inwieweit selbständige Leistungen des Klägers im Rahmen der zu bewerten den Gesamttätigkeit zu bejahen oder zu verneinen sind, zu Unrecht dem Kläger nur solche selbständigen Leistungen zuerkennt, die sich auf schwierige Aufgaben beziehen" Darüber hinaus mußte das angefochtene Urteil auch des halb aufgehoben werden, weil nicht erkennbar ist, auf Grund welcher Überlegungen im einzelnen das Landesarbeitsgericht zur Verneinung von überwiegend selbständigen Leistungen gekommen ist (BAG 13, 162 ff" = AP Nr" 87 zu § 3 TO"A a"E")" Überwiegend selbständige Leistungen im Sinne der Norm umfassen nämlich nicht nur das Erarbeiten eines selbständigen Ergebnisses, soweit es sich um den Zeitaufwand für die hierzu anzustellenden Überlegungen handelt, sondern auch die hiermit untrennbar verbundenen Voi"bereitungs- und Ausführungsarbeiten gehören hierzu" Hat der Kläger beispielsweise Klagen vorzubereiten, so zählen zur selbständigen Leistung außer dem eigentlichen Erarbeiten der Klageschrift auch die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten" Es sind also auch solche Tätigkeiten wie Aktenstudium, Befragung der Antragsteller, Benutzung von Kommentaren, Auswertung von Vorentscheidungen und die anschließende Formulierung und Niederschrift des danach gefundenen Ergebnisses zeitlich den selbständigen Leistungen hinzuzurechnen" Mit anderen Worten: Die einzelne selbständige Leistung darf nicht zerlegt werden in die Gedankenarbeit auf der einen und in die damit zusammenhängenden übrigen Arbeiten, die selbst keine unmittelbar gedankliche Tätigkeit erfordern, auf der anderen Seite., Vielmehr muß die gesamte, für die Bewertung untrennbare Aufgabe in einem solchen Fall als selbständige Leistung betrachtet und damit zeitlich zu Gunsten des Klägers in Ansatz gebracht werden. - BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die …
Dabei können zu ihren Gunsten als berücksichtigungsfähige Fachkenntnisse solche des allgemeinen Bibliothekswesens unter Einschluß der "preußischen Instruktionen", aber auch solche aus den Fachgebieten, die den Inhalt der Bibliothek ausmachen, z. B. der Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft, in Betracht kommen auch entsprechendes Erfahrungswissen (vgl. BAG 13, 162 /~165 7 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA), das allerdings entgegen den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts gleich falls der näheren Charakterisierung bedarf. - LAG Köln, 28.08.1996 - 11 Sa 64/96
Arbeitsverhältnis: Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach durch den Arbeitnehmer …
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