Rechtsprechung
| BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Künstlergage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.12.1982 - 11 Ca 9741/82
- LAG Köln, 09.06.1983 - 8 Sa 194/83
- BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83
Papierfundstellen
- BAGE 45, 238
- NJW 1985, 2156
- ZUM 1985, 48
- JR 1985, 220
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte …
Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83
Mit Recht' nimmt das Landesarbeitsgericht weiter an, daß nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG eine Aufhebungsklage damit begründet werden kann, daß der Schiedsspruch "auf der Verletzung einer Rechtsnorm" beruht, worunter alle Verstöße gegen materielles Recht fallen, so daß - wie vorliegend - mittels einer Aufhebungsklage auch geltend gemacht werden kann, daß Gerichte der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit tarifliche Normen fehlerhaft ausgelegt haben (vgl. BAG 38, 383, 38? = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag sowie das Urteil des Senats vom 11. Mai 1983 - 4 AZR 54-5/80 zur Veröffentlichung vorgesehen).In vergleich barer Weise ist der Senat auch bei der Bestimmung der Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben verfahren (vgl. BAG 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag mit Anmerkung von Schimana, der darin auch auf die vorliegende rechtliche Problematik eingeht).
Ihre Geltendmachung ist vielmehr erst im Aufhebungsverfahren vor den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen möglich (vgl. BAG 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis
Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83
Eine heranziehbare rechtserhebliche TarifÜbung, die zudem in Kenntnis und Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert werden müßte (vgl. das Urteil des Senats vom 25" August 1982 - 4 AZR 878/79 -" auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, mit weiteren Nachweisen), besteht offenbar nicht. - BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79
Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden
Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83
Damit liegt - entgegen dem ersten Eindruck - auch vorliegend nicht eine bloße, den prozessualen Erfordernissen nicht entsprechende Paraphe vor, sondern eine gesetzesgemäße Unterschrift im Sinne von § 130 Nr. 6 ZPO, die die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnet, ein Schriftbild mit charakteristischen Merkmalen aufweist und insbesondere aufgrund der notariellen Erklärung auch hinreichend deutlich er kennen läßt, daß es sich bei Revision und Revisionsbegründung um endgültige prozessuale Erklärungen und nicht nur die verfahrensrechtlich bedeutungslose Abzeichnung entsprechender Entwürfe handelt (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP Nr. 46 zu § 58 ZPO mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22
Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …
Die Tarifvertragsparteien setzen vielmehr voraus, dass es zur ordnungsgemäßen Ausführung der tarifvertraglich geregelten Dienste auch der individuellen Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben bedarf (…vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - aaO; ebenso zum Normalvertrag Chor 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238). - BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90
Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe …
Das Landesarbeitsgericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben (BAGE 38, 383 ff. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) und zur Höhe des Abzugs von der Tagesgage bei einem Streik, der sich nur auf einen Teil eines Arbeitstages erstreckt hat (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).Der Rückgriff auf die Regelungen über die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit, die sich in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Rechts befinden, kommt nicht in Betracht, weil darin ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssetzungsautonomie der Tarifvertragsparteien des TVK läge (so auch BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - a.a.O.).
Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK;… Meisel/Hiersemann, AZO, 2. Aufl. 1977, § 1 Rz 3), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - a.a.O.).
- BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender …
Ebenso kommt der Rückgriff auf die Regelungen über die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit, die sich in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes befinden, nicht in Betracht, weil darin ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssetzungsautonomie der Tarifvertragsparteien des TVK läge (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAGE 45, 238 - AP, aaO).
- BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 654/92
Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Vergütung tarifwidrig angeordneter …
Schließlich kommt auch der Rückgriff auf die Regelungen über die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit, die sich in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes befinden, nicht in Betracht, weil darin ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssetzungsautonomie der Tarifvertragsparteien des TVK läge (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAGE 45, 238 = AP, a.a.O.).
- BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91
Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung bei einer …
Bei dieser Sach- und Rechtslage kann sich der Senat nur auf die allgemeinen Grundsätze des in der Arbeitszeitordnung (AZO) geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts stützen (vgl. BAGE 45, 238, 247 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zuletzt Urteil des Senats vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht).In entsprechender Anwendung von § 3 AZO ist damit von einem Achtstundentag auszugehen (vgl. BAGE 45, 238, 248 = AP, a.a.O.).
- BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 188/95
Überstundenvergütung für Orchestermusiker
Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag). - BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von …
Auch ohne ausdrückliche Regelung ergibt sich daraus neben der Verpflichtung des Opernchormitglieds auf individuell-häusliche Probenarbeit an Stimme, Partitur und Text (BAGE 45, 238, 244 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag), daß der Opernchorsänger für Zeiten vor den Vorstellungen, der General- und Hauptprobe und der weiteren Probe zum Kostümieren und Maskieren Zeit aufwenden muß, die nur dann zusätzlich zu vergüten ist, wenn sie den staatlichen Arbeitszeitrahmen der Arbeitszeitordnung übersteigt und Mehrarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist. - LAG Hessen, 14.10.1994 - 13 Sa 101/94
Berechnung der Mehrarbeitsvergütung nach dem Tarifvertrag für Musiker in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 23.08.1991 - 12 Sa 270/91
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
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