Rechtsprechung
| BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin
- Judicialis
Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (vom 31. August 1998 bzw. 17. August 1999) Protokollnotiz Nr. 1 zu § 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Begriffs Redakteurin im tariflichen Sinne; Voraussetzung für die Entstehung des tariflichen Anspruchs auf Vergütung als Redakteur; Einbeziehung des Fotografs in die redaktionelle Arbeit; Erfordernis der Kreativität als Merkmal der Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung einer Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin; rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe eines anderen Urteils
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.06.2001 - 4 Ca 3471/00
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - 11 Sa 1340/01
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
Papierfundstellen
- BAGE 105, 299
- BB 2003, 2296
- BB 2003, 296
- DB 2003, 2394
- ZUM 2004, 84
- afp 2003, 565
- NZA-RR 2004, 29
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01
Leistungen eines Pressefotografen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses; …
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
Das Landesarbeitsgericht zitiert in der Begründung seines eigenen Urteils aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - im wesentlichen fallbezogene Ausführungen, wobei es jedoch Teile dieser fallbezogenen Begründungen ausläßt.Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist in Bezug auf die Tätigkeit der Klägerin vollkommen identisch mit dem Parallelverfahren, das unter dem Aktenzeichen - 10 Sa 6/01 - vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden worden ist.
Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt des Verfahrens -10 Sa 6/01 - ist, soweit er als Beurteilungsgrundlage dient, somit identisch.
Diese Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf die - teilweise zitierten - Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - ist rechtsfehlerhaft.
- BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
Tarifverträge Zeitungsredakteure
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1). - BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Redakteur an Tageszeitung
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - 11 Sa 1340/01
Persönlicher Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für Redakteure und …
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. April 2002 - 11 Sa 1340/01 - wird zurückgewiesen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15
Scheinpraktikum - Redakteurstätigkeit für ein Lifestyle-Magazins
Die Alternative § 1 Nr. 2 GTV Zeitschriften verlangt für eine Redakteurstätigkeit keine Veröffentlichungsreife (vgl. dazu auch zum verwandten Tarifvertrag Zeitungen: BAG vom 19.03.2003 - 4 AZR 419/02 - juris Rn. 23 = NZA-RR 2004, 29). - BAG, 01.07.2026 - 4 ABR 20/25
Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung von Redakteurinnen und Redakteuren …
den zu publizierenden Stoff sammelt, sichtet, ordnet, auswählt und veröffentlichungsreif bearbeitet, gelten nach der tariflichen Begriffsbestimmung über diese durch § 1 II Ziff. 1 GTV erfassten Redakteure hinaus auch diejenigen als Redakteure, die mit eigenen Wort- oder Bildbeiträgen oder Audio-/Audio-Video-Material (§ 1 II Ziff. 2 GTV) oder die mit der redaktionell-technischen Ausgestaltung des Textteils (§ 1 II Ziff. 3 GTV) oder die mit der Koordinierung dieser Tätigkeiten (§ 1 II Ziff. 4 GTV) kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen mitwirken (vgl. insoweit zum MTV: BAG 19. März 2003 - 4 AZR 419/02 - zu I 5 a der Gründe, BAGE 105, 299;… 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - Löffler/Dörner/Grund Presserecht 6. Aufl. BT ArbR Rn. 41).
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