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Rechtsprechung
   BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5048
BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84 (https://dejure.org/1985,5048)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 4 AZR 433/84 (https://dejure.org/1985,5048)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 (https://dejure.org/1985,5048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in Lohngruppe nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeiter des Bundes (MTB II) - Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale eines Lehrgesellen - Anspruch auf Lehrgesellenzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten …

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84
    Für die Zeit nach dem 4. Februar 1983 kommt es darauf an, ob der Kläger mit Wissen und Billigung seiner Vorgesetzten die Lehrgesellentätigkeit weiterhin ausübte, die damit auch seiner auszuübenden Tätigkeit entspräche (vgl. BAG 37, 155, 167 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - …

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84
    Der Begriff des sachlichen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 111/83

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vorarbeiterzulage - Tätigkeit …

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84
    Hierzu hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 29. Mai 1985 (7 AZR 111/83, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden, daß es sich um eine tätigkeitsbezogene Vergütungszulage handelt, bei der die Ausübung der Tätigkeit anspruchsbegründendes Merkmal für die Gewährung der Zulage ist.
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe - …

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84
    Da die Parteien davon ausgehen, daß dem Kläger nach wie vor Tätigkeiten der Lohngruppe I zuzuweisen sind, der Entzug der Lehrgesellentätigkeit damit nicht zu einer Rückgruppierung des Klägers führt, ist der Entzug der Lehrgesellentätigkeit durch die Beklagte nicht mitbestimmungspflichtig; es liegt kein Wechsel einer Lohngruppe vor (vgl. BAG 37, 145, 152 f. = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 409/97
    Der Anspruch auf die Lehrgesellenzulage besteht nur für die Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der Gesamtarbeitszeit (im Anschluß an BAG Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP Nr. 8 zu § 9 MTB II).

    Diese Arbeiten müssen zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmen, wobei nicht erforderlich ist, daß die Unterrichtstätigkeit einen bestimmten Anteil der Arbeitszeit erreichen muß (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP Nr. 8 zu § 9 MTB II, dort noch abgestellt auf die überwiegende Arbeitszeit).

    Da die Lehrgesellenzulage auch nicht zum allgemeinen Lohn stand zählt (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1985, aaO), trat durch die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit und dem damit verbundenen rechtlich möglichen Teilentzug der Lehrgesellentätigkeit keine Verschlechterung des allgemeinen Lohn standes ein.

  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 342/91

    Lohnsicherung bei Wechsel der Beschäftigung

    Nicht darunter fällt eine Zulage für eine besondere Leistung, z. B. Lehrgesellenzulagen, Vorarbeiter- oder Vorhandwerkerzulage, welche die Eingruppierung nicht berührt (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP Nr. 8 zu § 9 MTB II).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Durch die bisher gezahlte Tätigkeitszulage nach Lohngruppe I ist dem Kläger eine Rechtsposition zugewachsen, die ihm nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund wieder entzogen werden kann (BAG Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MTB II; BAGE 30, 366 [BAG 05.07.1978 - 4 AZR 809/77] = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP Nr. 8 zu § 9 MTB II).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 602/97
    Unter dem "allgemeinen Lohnstand" ist die Lohngruppe zu verstehen, die mit dem Arbeiter vereinbart worden war oder nach der er auf Grund der von ihm auszuübenden Tätigkeit zu vergüten ist (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP MTB II § 9 Nr. 8).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Nicht unter den allgemeinen Lohnstand fallen etwa Zulagen für besondere Leistungen, zB die Lehrgesellenzulage und die Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulage, weil diese nicht zu einer Einreihung in eine höhere Lohngruppe führen (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP MTB II § 9 Nr. 8; 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2).
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