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| BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77 (A) |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte Selbständigkeit - Unbestimmte Rechtsbegriffe - Verwaltungsrechtliche Grundsätze - Auslegung von Tarifverträgen
Verfahrensgang
- LAG Saarland, 09.02.1977 - 1 Sa 124/75
- BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77 (A)
Wird zitiert von ... (19)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Es gibt nämlich weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, in welcher Weise die Tarifvertragsparteien jeweils den mit einer Tarifnorm verfolgten Sinn und Zweck zum Ausdruck bringen, noch gebietet die juristische Methodenlehre hier eine bestimmte Reihenfolge der Auslegungskriterien (vgl. dazu Reichel, TVG, § 1 Anm. 17, 18;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz. 402; Joachim, Anmerkung AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk). - BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 494/87
Eingruppierung eines Tontechnikers ohne Studienabschluss nach Gehaltstarifvertrag …
Anders als für den Begriff des Tontechnikers, der hier nicht in Betracht kommt, und für den es eine fachlich vorgegebene Bedeutung gibt (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), gibt es eine einheitliche Tätigkeitsbezeichnung für den Tonmeister nicht.Damit könnte es aber für die Eingruppierung des Klägers als Tonmeister nur noch darauf ankommen, daß die Tarifvertragsparteien damit einen Dienstposten bezeichnet haben könnten, der entsprechend der betrieblichen Ordnung des Beklagten besondere, den Tarifvertragsparteien und den Tarifunterworfenen bekannte Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt hat, die der überwiegenden Tätigkeit des Klägers entsprechen (vgl. BAG Urteile vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - und vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nrn. 8, 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
Da das Landesarbeitsgericht auch zutreffend einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verneint hat (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.) und die Tätigkeit des Klägers mit der Gruppe der sog. Aufsichtsingenieure nicht vergleichbar ist sowie eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage nicht vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, m.w.N.), war die Revision mit der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 426/96
Eingruppierung eines Abteilungsleiters der Deutschen Welle
Bestätigung von BAG Urteile vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - und vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 8 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 - n.v.
- BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
Eingruppierung: Pförtner beim
Daraus leitet das Landesarbeitsgericht sach- und tarifgerecht und auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung her, daß es sich (das Landesarbeitsgericht spricht von einer "firmentypischen Situation") bei den in den Richtpositionsbeschreibungen verwendeten Begriffen des "Pförtners" bzw. des "Empfangs" jeweils um die Kennzeichnung bestimmter Dienstposten beim Beklagten handelt, die allgemein bekannt und als solche auch den Tarifvertragsparteien geläufig sind (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern - …
Hieraus hat der Senat den rechtlichen Schluß gezogen, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff des "Mehrfarbendruckers" branchenspezifisch im Sinne seiner besonderen Bedeutung in der Druckindustrie verwenden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 45, 330, 335 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Musiker sowie vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88
Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des …
Demgemäß ist davon auszugehen, daß in einem solchen Falle die verwendeten Begriffe in der Weise wiedergegeben und angewendet werden sollen, wie sie in den betreffenden Fachkreisen verstanden und üblicherweise angewendet werden (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 329/88
Anspruch auf tarifliche Eingruppierung eines Sportlehrers an einer …
Demgemäß ist davon auszugehen, daß in einem solchen Falle die verwendeten Begriffe in der Weise wiedergegeben und angewendet werden sollen, wie sie in den betreffenden Fachkreisen verstanden und üblicherweise angewendet werden (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - LAG Hamburg, 24.02.1992 - 7 Sa 111/90
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Tarifmerkmal; Tonassistent; Hörfunk; Fernsehen; …
Weder die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern noch die Weisungen der Toningenieure schließen seine Verantwortung für seinen Aufgabenbereich aus (vgl. BAG vom 28.02.1979 - 4 AZR 461/77 - in AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, zur Frage der Selbständigkeit). - BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
Brauereigewerbe - Eingruppierung von Arbeitnehmern - Eingruppierungsakt des …
Diese Begriffsbestimmung stimmt sinngemäß mit der Senatsrechtsprechung zum abstrakten Begriff der Selbständigkeit in Tarifverträgen überein, die diesen Begriff nicht.näher erläutern (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975" Beide Entscheidungen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des BAG vorgesehen; ferner BAG AP Hm. 7 und 29 zu § 3 TOA). - BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 607/79 11 VergO-ZDF hier nicht zu einer bestimmten Auslegung zwingen (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) .
- BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 377/78
- BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 344/78
- BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 427/81
- BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
- BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1081/77
- BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1054/77
- BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84
- BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 318/78
- BAG, 20.07.1983 - 4 AZR 27/81
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