Rechtsprechung
| BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Eingruppierung eines Oberarztes
- openjur.de
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich; Übertragung einer Spezialfunktion
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich - Übertragung einer Spezialfunktion
- rechtsinformationen.bund.de
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich - Übertragung einer Spezialfunktion
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich - Übertragung einer Spezialfunktion - rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich - Übertragung einer Spezialfunktion - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Oberarztes; Medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung; Bereits erfolgte Eingruppierung eines anderen (Ober-)Arztes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Oberarztes; Medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung; Bereits erfolgte Eingruppierung eines anderen (Ober-)Arztes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 12.03.2008 - 5 Ca 334/07
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 Sa 12/08
- BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895;… - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 ff.).TV-Ärzte/TdL tatsächlich erfüllt, scheidet eine Eingruppierung des Klägers in dieselbe Fallgruppe schon aus logischen Gründen aus, da für einen Teilbereich einer Klinik oder Abteilung immer nur ein Oberarzt die medizinische Verantwortung im tariflichen Sinne tragen kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, NZA 2010, 895).
Rn. 26 aa) Ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne ist regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff., NZA 2010, 895).
Wenn dieser einen Teilbereich einer Klinik oder Abteilung organisatorisch so abgrenzt, dass innerhalb seines Aufgaben- und Organisationsbereichs eigenständige Verantwortungsstrukturen geschaffen werden, kann die Unterstellung unter einen - übergeordneten - Oberarzt nicht dazu herangezogen werden, bereits deshalb die Möglichkeit der medizinischen Verantwortung für einen hierarchisch niedriger angesiedelten Teilbereich auszuschließen (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 43, NZA 2010, 895; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 -).
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32;… Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72). - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund geboten, dass es sich um gänzlich neue tarifliche Tätigkeitsmerkmale handelt, die gemessen an der komplexen Wirklichkeit einen außerordentlich hohen Abstraktionsgrad aufweisen und dementsprechend einer intensiven Auslegung unterzogen werden müssen (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 36).
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (…ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895; - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 ff.). - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32;… Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72). - BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Wenn dieser einen Teilbereich einer Klinik oder Abteilung organisatorisch so abgrenzt, dass innerhalb seines Aufgaben- und Organisationsbereichs eigenständige Verantwortungsstrukturen geschaffen werden, kann die Unterstellung unter einen - übergeordneten - Oberarzt nicht dazu herangezogen werden, bereits deshalb die Möglichkeit der medizinischen Verantwortung für einen hierarchisch niedriger angesiedelten Teilbereich auszuschließen (…BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 43, NZA 2010, 895; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 -). - LAG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 Sa 12/08
Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer …
Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2008 - 3 Sa 12/08 - aufgehoben.
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09
Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion - …
Dabei obliegt es nach den üblichen Regeln der klagenden Partei, die entsprechenden Tatsachen, auch für die Übertragung einer Spezialfunktion, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (…BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25; - 4 AZR 49/09 - Rn. 36).Allein der Umstand, dass die herausgehobene Qualifikation der Ärztin für die Tätigkeit nützlich ist, genügt für die Erfüllung der tariflichen Anforderungen nicht (…st. Rspr., BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25; - 4 AZR 49/09 - Rn. 34).
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Rn. 33 (b) Ein "Teilbereich" iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (…vgl. bezogen auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.). - BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Ein Teilbereich iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (…vgl. bezogen auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, aaO; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f. sowie 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33). - BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Rn. 25 (1) Ein "Teilbereich" iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (…vgl. ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.;… 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410).
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