Rechtsprechung
| BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung von Bußgeldsachbearbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.11.1984 - 8 Ca 4819/84
- LAG Düsseldorf, 02.04.1985 - 3 Sa 1855/84
- BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85
IV a BAT Fallgruppe 10 über die Voraussetzung besonderer Fachkenntnisse und besonderer Erfahrung ergibt (vgl. BAG vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).IV b BAT Fallgruppe 1 a in der Tragweite der Tätigkeit des Angestellten deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85
IV b BAT Fallgruppe 1 a in der Tragweite der Tätigkeit des Angestellten deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85
Aufgrund dieser Erkenntnisse hat deshalb der Senat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/74 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (zur Veröffentlichung bestimmt) den Begriff der Verantwortung dahingehend erläutert, daß darunter die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen ist, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden.
- BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen …
Demnach ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, die Sachverhaltsermittlung und Entscheidung im Ausgangsverfahren bei eingelegtem Einspruch nach der Organisation der Beklagten nur als unselbständigen Zwischenschritt innerhalb eines Arbeitsvorgangs zu begreifen (vgl. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 -).Rn. 30 Der Kläger hat zwar - worauf er in der Revisionsbegründung zutreffend verweist - bereits erstinstanzlich auf das Urteil des Senats vom 15. Oktober 1986 (- 4 AZR 548/85 -) Bezug genommen und ausgeführt, der Senat habe dort hinsichtlich einer kommunalen Bußgeldsachbearbeiterin die Voraussetzungen der VergGr.
- LAG München, 19.10.2012 - 6 Sa 488/12
Eingruppierung, Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter
Nach tatsächlichen Gesichtspunkten sind diese Verrichtungen nicht weiter aufzuteilen, ungeachtet des ggf. festzustellenden zeitlichen Auseinanderfallens der jeweiligen Einzeltätigkeiten (vgl. dazu auch BAG v. 15.10.1986 - 4 AZR 548/85, ZTR 1987, 93, unter Rz. 14 [juris]).Dies folgt, worauf das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 15.10.1986, aaO.) abhebt, nicht nur aus dem Tarifwortlaut, sondern eindeutig aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang.
Sie müssen gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a BAT in der Tragweite der Tätigkeit deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (BAG v. 15.10.1986, aaO.; BAG v. 29.1. 1986 - 4 AZR 465/84, v. 19.3. 1986 - 4 AZR 642/84, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115, 116).
Dementsprechend müssen die Auswirkungen und die Tragweite der vom Kläger erstellten Bußgeldbescheide und Einspruchsentscheidungen auf die Lebensverhältnisse Dritter oder die innerbetrieblichen Verhältnisse der Beklagten, gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe1a BAT deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (BAG v. 15.10.1986, aaO.).
- BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95
Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle
Unter Verantwortung im Sinne dieses Tarifmerkmals ist dabei zu verstehen, das Einstehen müssen dafür, daß in dem dem Angestellten übertragenen Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (BAG Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 - ZTR 1987, 93).Diese Tätigkeiten muß z.B. auch ein Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten in einem Amt für Landschaftsplanung und Landschaftspflege, eine Sozialarbeiterin in einer Beratungsstelle für Familien, Kinder und Jugendliche, ein Behördenbetreuer nach dem Betreuungsgesetz, ein Sozialpädagoge in der Jugendgerichtshilfe, ein Bußgeldsachbearbeiter mit einem Bußgeldrahmen bis zu 100.000,-- DM oder schließlich ein Sachbearbeiter in Asylverfahren ausführen, für die der Senat bereits entschieden hat, daß sich ihre Tätigkeit in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt (Urteile vom 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - BB 1996, 2696 = ZTR 1997, 76; vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1996, 513; vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 - ZTR 1987, 93 und vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 285/91 -, n.v.).
- LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
Eingruppierung, BAT Verg.Gr. IVa Fallgruppe 1a, Heraushebungsmerkmale, besondere …
1a BAT deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (BAG, Urt. v. 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 -, zit. n. Juris).Rn. 67 4. Insgesamt kann die Kammer nicht feststellen, dass sich die Tätigkeit des Klägers maßgeblich von derjenigen unterscheidet, die vom Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 - über die Eingruppierung eines Sachbearbeiters einer zentralen Bußgeldstelle bereits entschieden wurde.
- LAG Köln, 28.10.1992 - 2 Sa 844/91
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Bußgeldbescheid; Fahrverbot
Dabei ist im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts da von auszugehen, daß unter der besonderen Verantwortung die Verpflichtung des Angestelten zu verstehen ist, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG, Urteil vom.15.1.1986 - 4 AZR 548/85 - nicht veröffentlicht -, mit Hinweisen auf die frühere Recht sprechung).Die Tätigkeit des Klägers ist im tariflichen Sinne besonders verantwortungsvoll, weil er für seine Entscheidungen bei der Erledigung der Rechtsbehelfe für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Erledigung seiner Aufgaben einzustehen hat.Das Bundesarbeitsgericht geht des halb in der neueren Rechtsprechung davon aus, daß die Heraushebung nicht beträchtlich, gewichtig, sondern nur deutlich wahrnehmbar sein müsse (Urteil vom 15.lo.1986 - 4 AZR 548/85 - mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
- LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 1890/98
Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Bergriff des Arbeitsvorganges; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18
Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer …
Diese Vertretungstätigkeiten bilden regelmäßig zumindest einen eigenen Arbeitsvorgang (BAG, Urteil vom 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 - Juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2018 - 19 Sa 57/17 - Juris). - LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17
Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in …
Diese Vertretungstätigkeiten bilden zumindest einen eigenen Arbeitsvorgang (BAG, 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 - ZTR 1987, 93). - LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13
Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin …
Damit hebt sich ihre Tätigkeit auch im Maß der Verantwortung erheblich aus der Verantwortung heraus, die mit den Merkmalen der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1a BAT-O verbunden ist (vgl. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 - zitiert nach Juris, Rn. 16 zur Eingruppierung eines Bußgeldsachbearbeiters). - LAG Hessen, 27.08.2002 - 2 Sa 1160/01
Eingruppierung eines Sachbearbeiter für Gefahrgutüberwachung
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