Rechtsprechung
| BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.06.1982 - 20 Ca 94/81
- LAG Hamburg, 06.10.1982 - 4 Sa 93/82
- BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (9)
- BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67
Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
In der Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - (AP Nr. 1 zu § 24 BAT) ist dann noch einmal ausdrücklich gesagt worden, daß der BAT für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht.Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 66/81
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Das ist von der Rechtsprechung so beibehalten worden und nochmals im Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 - auch für den Fall der vorübergehenden Tätigkeit als Lohnerrechner bei einer Standortverwaltung im Hinblick auf deren Übertragung wegen elektronischer Datenverarbeitung nach Ha bestätigt worden.Dementsprechend hat auch der Senat bereits in seinem den Parteien mitgeteilten Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 - ausgeführt, daß es im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz liege, bei einer vorübergehenden Übertragung der Lohnerrechnertätigkeit ab 1. Februar 1979 davon auszugehen, daß diese Aufgaben nur für einen überschaubaren vorübergehenden Zeitraum anfallen würden, wenn der 1. Januar 1983 als äußerster Zeitpunkt der Tätigkeitsverlagerung festgelegt werde und davon ausgegangen werden könnte, daß diese Zeitvorgaben im wesentlichen eingehalten werden könnten.
- BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77
Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66
Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 448/66
Arbeitsvermittlung - Tätigkeit des Leiters - Großes Arbeitsamt - Vorübergehende …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66
Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung - …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - (BAG 19, 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) entschieden, daß für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer Tätigkeit eine zeitliche Grenze nicht besteht.
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Dazu wird vom Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, daß es nach § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95
Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit
So hat der Senat im Urteil vom 15. Februar 1984 (- 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT) im Zusammenhang mit der Frage einer zeitlichen Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ausgeführt:.
- BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages
In den Fällen der zuletzt genannten Art besteht ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT).Nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, darf die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht rechtsmißbräuchlich sein (vgl. Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT m. w. N.).
Dabei ist im Streitfall zu beachten, daß in dem Abs. 4 Unterabs. 2 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis zum TV Arb - ebenso wie in § 24 BAT - für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG Urteil vom 15. Februar 1984, aaO).
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT
In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung nimmt das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend an, daß es im Regelungsbereich des § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).Ebenfalls zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß es für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT jeweils eines sachlichen Grundes bedarf, der auch für deren Dauer vorliegen muß (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT und 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
Rn. 111 a) Für die vorübergehenden Übertragungen der höherwertigen Tätigkeiten einer Bearbeiterin in der Erziehungsgeldkasse in der Zeit vom 15.10.1987 bis zum 20.05.1989 hat das darlegungspflichtige Land (zur Darlegungslast vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT) schon keinen sachlichen Grund vorgetragen.Rn. 114 (1) Der vorübergehende Einsatz eines Angestellten mit höherwertigen Tätigkeiten während der Überbrückungszeit bei Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Arbeitsverfahren kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein sachlicher Grund nach § 24 Abs. 1 BAT sein (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG, Urteil vom 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).
So hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.02.1984 (a.a.O.) ausgeführt, dass mehrfache Verschiebungen des prognostizierten Projektabschlusses sehr stark dafür sprechen, dass die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit nicht mehr durch einen sachlichen Grund hinsichtlich der Dauer getragen wird und daher rechtsmissbräuchlich ist, wenn die häufigen Verschiebungen auf immer neue Termine sich als Planungsfehler des Arbeitgebers herausstellen und nicht durch objektive, nicht vorhersehbare Hindernisse begründet werden können.
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
Rn. 102 aa) Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Erprobung mit dem Ziel der Übertragung ist nach der herrschenden Meinung zulässig (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 16.12.1997 - 5 AZR 332/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, § 24 Erl. 2;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr a.a.O., § 24 Rz. 28; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, § 24 Erl. 1).Rn. 121 Nach der Rechtsprechung ist die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit als Vertretung für die Dauer der Freistellung von Mandatsträgern nach den Personalvertretungsgesetzen sachlich gerechtfertigt (vgl. zu einem ähnlichen Fall BAG, Urteil vom 22.03.1967 - 4 AZR 107/66 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVA; BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT).
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.10.2013 - 2 Sa 272/12
Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - ARGE-Mitarbeiterin
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 553/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Köln, 08.03.2000 - 7 Sa 993/99
Tätigkeit - vorläufige Übertragung - Eingruppierung - Unsicherheit über die …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2000 - 11 (8) Sa 1338/00
Eingruppierung: Übertragung höherwertiger Dienste - Motivation des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 Sa 644/00
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 517/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1920/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 (6) Sa 831/00
Eingruppierung: vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - …
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 84/02
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 484/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 42/01
Befristete Beschäftigung einer Sachbearbeiterin des mittleren Dienstes auf …
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 432/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 994/00
Eingruppierung: vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - …
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 483/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 430/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 652/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 435/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 491/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 461/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 453/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 485/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Düsseldorf, 15.02.2001 - 11 (8) Sa 1410/00
Allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2000 - 11 (13) Sa 1080/00
Eingruppierung: vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Grund …
- LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 374/01
Eingruppierung, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, …
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 551/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 552/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 539/82
- BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 501/87
Auslegung des Begriffes "vorübergehend" für Stundenlohnarbeiten - Auslegung des …
- LAG Berlin, 15.06.2001 - 6 Sa 783/01
Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Bewährungsaufstieg; …
- BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 544/83
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Arbeit - Sachlicher Grund für …
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