Rechtsprechung
| BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BAT § 22; ; BAT § 23 Sozialarbeiter; ; VergGr. V b Anlage 1 a; ; VergGr IV b; ; VergGr IV a; ; VergGr III "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" BAT/VKA vom 19. Juni 1970 in... der Fassung vom 24. April 1991
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 24.01.1996 - 5 Ca 4901/93
- ArbG Essen, 24.01.1996 - 5 Ca 4901/95
- LAG Düsseldorf, 16.08.1996 - 9 Sa 688/96
- BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Papierfundstellen
- BB 1998, 1904
- NZA-RR 1998, 477 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
16 heraus (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
Der Senat hat im Urteil vom 14. Dezember 1994 (- 4 AZR 950/93 - aaO, zu II 4 c der Gründe) im einzelnen ausgeführt, daß die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe die Voraussetzungen der VergGr.
Seine Aufgaben zwischen sozialer Kontrolle und sozialer Hilfe sind daher schwierige Tätigkeiten im Tarifsinne (Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO).
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).
Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
- BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69
Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne - …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats). - BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats). - BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83
Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Dabei bildet die gesamte Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich nur einen einzigen Arbeitsvorgang, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Dabei bildet die gesamte Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich nur einen einzigen Arbeitsvorgang, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77
Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche …
Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96
Dabei bildet die gesamte Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich nur einen einzigen Arbeitsvorgang, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - LAG Düsseldorf, 16.08.1996 - 9 Sa 688/96
Eingruppierung: Sachbearbeiter in der Jugendgerichtshilfe
- BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V
Dies gilt auch für die Tätigkeiten von Sozialarbeitern in der Jugendgerichtshilfe (BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96 - zu II 4 c der Gründe). - LAG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 7 Sa 149/12
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin gemäß Anlage C TVöD-VKA
Rn. 72 Auch die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung als einen Arbeitsvorgang angesehen, soweit die zugewiesenen Jugendlichen und ggf. deren Familien im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zu betreuen sind (BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris Rn. 39;… BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris Rn. 25 ff.).Entsprechendes gelte auch für einen Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe (…BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris Rn. 25 ff.; bestätigt durch BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris Rn. 39).
Der Beklagte hätte die Kompetenz für die geforderten Maßnahmen und Entscheidungen auch einem gesonderten Personenkreis vorbehalten können, der sich dann jeweils nach Abgabe durch den ursprünglichen Sachbearbeiter in den Fall hätte einarbeiten müssen (so lagen möglicherweise die Fälle in BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris; BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin
Dies galt etwa für die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Beratung und Betreuung schwerstgestörter psychisch kranker Menschen (BAG 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29), eines Sozialarbeiters in der systemischen Familientherapie (BAG 25.09.1996 - 4 AZR 195/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 31) und eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46).In einem weiteren Entscheidungsfall vom 25.03.1998 (4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46) hat es das Bundesarbeitsgericht schließlich nicht als Heraushebung angesehen, dass der Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen Justiz und Jugendhilfe arbeite.
- LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht
Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts versteht unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAG 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 46 m. w. Nachw.; 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301). - BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06
Eingruppierung einer Rechtspflegerin
a) Bei der Anforderungskombination der "besonderen Schwierigkeit" handelt es sich - ebenso wie bei dem Tatbestandsmerkmal der herausgehobenen "Bedeutung" - um einen unbestimmten Rechtsbegriff (st. Rspr. des Senats, vgl. zB 25. März 1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46). - BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02
Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen
Dementsprechend versteht der Vierte Senat in ständiger Rechtsprechung unter dem Begriff des Arbeitsvorgangs eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. nur 25. März 1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46). - LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07
Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige …
Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispieltatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG v. 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29; BAG v. 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46). - LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 Sa 155/12
Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in die …
Rn. 69 Auch die Tätigkeiten eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung als einen Arbeitsvorgang angesehen, soweit die zugewiesenen Jugendlichen und gegebenenfalls deren Familien im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zu betreuen seien, BAG, vom 25. März 1998 - 4 AZR 666/96 - und vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 1950/93 - Alle damit verbundenen Einzeltätigkeiten dienten zum ganz überwiegenden Teil der sozialpädagogischen Betreuung der zugewiesenen Jugendlichen und Heranwachsenden im zuständigen Gerichtsdezernat. - KAGH, 28.09.2012 - M 7/12 bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihr bei ihrer Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob sie alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 25.3.1998-4 AZR 666/96 AP Nr. 46 zu§§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
Der Rückgriff auf den Arbeitsvorgang entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. mit weiteren Hinweisen BAG vom 25.3.1998-4 AZR 666/96 AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter;… zuletzt BAG vom 20.5.2009-4 AZR 184/08, NZA- RR 2009, 651 (652, Rn. 18).
- BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 268/02
Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen
Dementsprechend versteht der Vierte Senat in ständiger Rechtsprechung unter dem Begriff des Arbeitsvorgangs eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. nur BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46). - BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 399/99
Eingruppierung einer Übersetzerin
- LAG Hessen, 05.12.2000 - 9 Sa 478/00
Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 151/08
Eingruppierung, Systembetreuer, Arbeitsvorgang, Tätigkeitsmerkmale, selbständige …
- KAGH, 10.02.2012 - M 11/11
Eingruppierung einer sozialpädagogischen Fachkraft im ambulant betreuten Wohnen; …
- KAGH, 07.06.2013 - M 4/13
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
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