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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 772/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3791
BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 772/98 (https://dejure.org/1999,3791)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1999 - 4 AZR 772/98 (https://dejure.org/1999,3791)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1999 - 4 AZR 772/98 (https://dejure.org/1999,3791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    TVAL II § 51; ; TVAL II § 56 Lohngr. 5 Fallgr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung als Kraftfahrzeugmechanikerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV AL II §§ 51, 56 Lohngr. 5 Fallgr. 2
    Eingruppierung als Kraftfahrzeugmechanikerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 520
  • DB 2000, 523
  • NZA-RR 2000, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 6 Sa 469/98

    Anspruch auf Höhergruppierung; Nachweis der Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 772/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 6 Sa 469/98 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. August 1998 - 6 Sa 469/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 772/98
    2.2.2 Dem Vorbringen der Klägerin, die diejenigen Tatsachen vortragen und beweisen muß, die den Schluß darauf zulassen, daß ihre Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der von ihr in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. z.B. BAG 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158), ist bereits die Erfüllung der ersten Voraussetzung, also die Ausübung von Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung - hier zum Kraftfahrzeugmechaniker - erfordern, nicht zu entnehmen.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 214/95

    Eingruppierung: Diplombibliothekar an einer Behördenbücherei

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 772/98
    2.2.4 Die von der Klägerin erhobene Verfahrensrüge, das Landesarbeitsgericht habe seine richterliche Aufklärungs- und Fragepflicht verletzt, ist schon deshalb unzulässig, weil die Klägerin es versäumt hat, im einzelnen vorzutragen, was sie auf eine entsprechende Frage oder einen Hinweis des Gerichts vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Senat 25. September 1996 - 4 AZR 214/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 219 mwN).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers auf einem eng begrenzten Teilgebiet eines Ausbildungsberufs belegt aber regelmäßig nicht bereits, dass die ausgeübte Tätigkeit eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse durch Berufspraxis erfordert (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 772/98 - AP TVAL II § 51 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 01.02.2008 - 12 Sa 1667/07

    Eingruppierung; Spielplatzprüfer; verwandtes Fach; Dreher; Bauschlosser

    Denn es ist nicht ausreichend, dass Tätigkeiten eines Arbeiters auf eng begrenzten Teilgebieten seines Ausbildungsberufs erbracht werden, um insgesamt annehmen zu können, dass dessen Tätigkeiten die einschlägige Berufsausbildung erfordern (BAG, Urteil vom 24. November 1999, 4 AZR 772/98, juris; Hindahl/Schart/Slawik/Vesper, Tarifverträge für Arbeiter der Mitglieder des KAV NW, Loseblatt, Erl. 3 zu Lohngruppe 5) oder lediglich Kenntnisse allgemeiner Natur aus dem Ausbildungsberuf verwertet werden können (…BAG, Urt. v. 13.11.2002, 4 AZR 613/01, NZA 2003, 688).
  • LAG Hamm, 10.01.2008 - 11 Sa 754/07

    ERA-Eingruppierung

    Werden von dem Arbeitnehmer lediglich Tätigkeiten auf einem eng begrenzten Teilgebiet eines Ausbildungsberufs ausgeübt, so hat er im Einzelnen darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen für die geleistete Arbeit gleichwohl die abgeschlossene Ausbildung zu dem reklamierten Beruf erforderlich ist (BAG 24.11.1999 DB 2000, 523).
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