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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1092
BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78 (https://dejure.org/1981,1092)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 4 AZR 856/78 (https://dejure.org/1981,1092)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 (https://dejure.org/1981,1092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern - Verkleidung - Geltungsbereich des BRTV Bau

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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78
    Auch die Zahl der bei der Beklagten zu 1) beschäftigten Arbeitnehmer (2o Arbeiter) spricht für einen Handwerks betrieb (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 4 TUG Tarifkonkurrenz sowie BAG 25, 114 [123 ff.] = AP Nr. 12 zu § 4 TUG Geltungsbereich) .
  • BAG, 04.12.1974 - 4 AZR 120/74

    Orchestermusiker - Musiker in Kulturorchestern - Einzelvertragliche Vereinbarung …

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78
    Zum anderen können die Gerichte bei der Rechtsfindung alle ihnen zugänglichen allgemeinen Erkenntnisquellen, insbesondere fachbezogenes Schrifttum, mitverwenden (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Musiker).
  • BAG, 07.07.1971 - 4 AZR 291/70

    Eingruppierung - Ausübung mehrerer Tätigkeiten - Aufgabenkreis des Angestellten - …

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78
    Damit hat das Landesarbeitsgericht auf die entscheidenden rechtlichen Kriterien für die Bestimmung des Begriffes der "Betriebe des Dachdeckerhandwerks" abgestellt, wenngleich es daneben auch den undeutlichen und mißverständlichen Begriff des "Gepräges" verwendet (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Hierbei ist maßgebend, ob die Arbeiten der Beklagten nach den speziellen und herkömmlichen Arbeitsmethoden des Malerhandwerks von entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmern ausgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 21, Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr, 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) Das Landesarbeitsgericht hat für den Betrieb der Beklagten das Vorliegen einer handwerksmäßigen Betätigung mit unzutreffender Begründung verneint.

    (vgl BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle schließt aber den Betrieb eines Handwerks nicht aus.

    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb vorliegt, ist vielmehr entscheidend mit zu berücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vql. BAG Ur teil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats haben die Tarifvertragsparteien mit der Norm des Abschnitts VII Nr. 2 diejenigen handwerklichen Betriebe vom Geltungsbereich des Verfahrens-TV ausschließen wollen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach dem Berufsbild, der beruflichen Tradition, dem Berufsrecht und insbesondere nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben sowie den angewandten Arbeitsmethoden dem Dachdeckergewerbe zugehören (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Davon ist der Senat auch in seinem Urteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ausgegangen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

    Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86

    Einordnung von Fassadenverkleidungsarbeiten als Dachdeckergewerbe - Erteilung von …

    Nach der Rechtsprechung des Senats haben die Tarifvertragsparteien mit der Norm des Abschnitts VII Nr. 2 diejenigen handwerklichen Betriebe vom Geltungsbereich des Verfahrens-TV ausschließen wollen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach dem Berufsbild, der beruflichen Tradition, dem Berufsrecht und insbesondere nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben sowie den angewandten Arbeitsmethoden dem Dachdeckergewerbe zugehören (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Davon ist der Senat auch in seinem Urteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ausgegangen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks - …

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn mit den Arbeitsmethoden des Dachdeckerhandwerks Wandflächen von Häusern verkleidet werden (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Während in dem dem Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - zugrundeliegenden Fall der damalige Beklagte, selbst ein Dachdecker, auf Wandflächen mit den Arbeitsmethoden des Dachdeckerhandwerks zu Verkleidungszwecken Platten aus Schiefer, Kupfer, Eternit und Kunststoff und nur ausnahmsweise Metall platten anbrachte, verwendet vorliegend der Beklagte nämlich unstreitig als Werkstoff nur Aluminiumprofile eines bestimmten Herstellers.

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

    Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 341/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats haben die Tarifvertragsparteien mit der Norm des Abschnitts VII Nr. 2 diejenigen handwerklichen Betriebe vom Geltungsbereich des Verfahrens-TV ausschließen wollen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach dem Berufsbild, der beruflichen Tradition, dem Berufsrecht und insbesondere nach der üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben sowie den angewandten Arbeitsmethoden dem Dachdekkergewerbe zugehören (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 AP Nr. 33 zu 5 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97

    Baugewerbe - Säurebauindustrie

    Die Industrie ist durch Produktionsanlagen und -stufen sowie Absatzstrukturen gekennzeichnet (vgl. Brockhaus Enzyklopädie S. 569, 571), während bei einem Handwerksbetrieb, die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, diese Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat getätigt werden und es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vgl. BAG Urteile vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - und vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 33 und 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - n.v.).
  • LAG Hessen, 07.09.1990 - 15 Sa 1372/88

    Voraussetzungen für das Entstehen des Schuldnerverzugs; Rechte einer …

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  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk" …

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 317/87

    Voraussetzungen des Verfahrens für den Lohnausgleich - Voraussetzungen des …

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als …

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes …

  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 473/91

    Anforderungen an den Unterhalt eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d. …

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf …

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das …

  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk - …

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 664/86
  • LAG Hessen, 04.05.1992 - 16 Sa 1922/91

    Tarifliche Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers an die Einzugsstelle für …

  • LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Einzugsstelle für die Beiträge zu den …

  • LAG Hessen, 06.12.1991 - 15 Sa 706/90

    Abgrenzung des Trockenbaus und des Montagebaus vom Tischlerhandwerk; …

  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 15 Sa 137/88

    Streitigkeit über Auskunftspflichten und Beitragszahlungsspflichten gegenüber …

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