Rechtsprechung
| BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Beschäftigung und Vergütung eines Mitarbeiters des spieltechnischen Personals eines Spiel-Casinos als Saalchef - Voraussetzungen der Unzulässigkeit einer Klage wegen entgegenstehender Rechtskraft - Hinreichende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung - Vollstreckungsfähigkeit; Eingruppierung: Croupier als Saalchef
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 17.09.1987 - 1 Ca 579/87
- LAG Hamm, 02.09.1988 - 16 Sa 2185/87
- BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken …
Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89
Diese Aufzählung ist aber nicht, wie zum Beispiel die Tätigkeitsbeschreibung für einen Tischchef I, die der Senat im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - auszulegen hatte, abschließend, sondern endet mit "usw.".Durch die Protokollnotiz zum TGV wird die Geltendmachung von Ansprüchen für diese Zeit nicht ausgeschlossen, wie der Senat bereits im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - im einzelnen ausgeführt hat.
- BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen …
Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89
Damit soll verhindert werden, daß aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den …
Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89
Eine auf den Antrag erfolgende Verurteilung müßte einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (BAG Urteil vom 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung). - BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen - …
Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89
Eine derartige Vergütungsregelung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tarifliche Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier;… Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tarifliche Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier;… Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind. - LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.
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