Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.03.2010 - 4 B 10.356 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unstatthafte Berufung; keine Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 4 B 10.356
Rn. 6 Eine Umdeutung des unzulässigen Rechtsmittels der Berufung in das zulässige Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung scheidet grundsätzlich dann aus, wenn die unzulässige Berufung von einem anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführer eingelegt ist und der Schriftsatz, wie hier, keine Anhaltspunkte für die Absicht des Rechtsmittelführers enthält, entgegen der ausdrücklich erfolgten Erklärung die Zulassung der Berufung zu beantragen (BVerwG vom 12.3.1998, Az. 2 B 20/98, NVwZ 1999, 641;… Happ in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 2006, Rn. 33 zu § 124a;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2007, Rn. 46 zu § 124a).Rn. 8 Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 2.3.2010 ihren Berufungsschriftsatz dahingehend "konkretisiert" hat, dass nunmehr ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werde, ist diese Korrektur unbeachtlich, weil sie auf eine Umgehung der Frist für den Zulassungsantrag hinausliefe (BVerwG vom 12.3.1998, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Az. 9 B 38.09 vom 24.11.2009 in juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2009 - 9 B 38.09
Verwerfung einer unstatthaften Berufung durch Beschluss; versehentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 4 B 10.356
Rn. 8 Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 2.3.2010 ihren Berufungsschriftsatz dahingehend "konkretisiert" hat, dass nunmehr ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werde, ist diese Korrektur unbeachtlich, weil sie auf eine Umgehung der Frist für den Zulassungsantrag hinausliefe (…BVerwG vom 12.3.1998, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Az. 9 B 38.09 vom 24.11.2009 in juris). - BVerwG, 06.01.2009 - 10 B 55.08
Erklärung - Vorbehalt - Zulassung der Berufung - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 4 B 10.356
Rn. 7 Ein Anhaltspunkt für eine gewollte Einlegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung kann auch nicht aus dem üblichen Hinweis gefolgert werden, dass Anträge und Begründung einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten bleiben sollen (BVerwG vom 6.1.2009, Az. 10 B 55/08, in juris).
- VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 B 11.1979
Unstatthafte Berufung
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine derartige unzulässige Berufung eines anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführers nicht als (fristwahrender) Antrag auf Zulassung der Berufung angesehen bzw. in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerwG vom 6.1.2009 Az. 10 B 55/08 m.w.N.; BayVGH vom 10.3.2010 Az. 4 B 10.356 m.w.N.).
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