Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Flurbereinigungsplan; Rechtliches Gehör; Zweckmäßigkeit; Änderung; Änderungsbefugnis
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Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Rechtliches Gehör; Flurbereinigungsplan/Änderung; Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht/Änderungsbefugnis; Abfindung/Zweckmäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1969 - 3 C 113/68
- BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
Dies gilt besonders auch deshalb, weil die Änderung des Flurbereinigungsplans durch das Flurbereinigungsgericht eine abschließende Entscheidung dieses Streitpunkts darstellt, die nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erneut zum Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens gemacht werden kann (vgl. Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51]). - BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
Flurbereinigungsgericht/Änderungsbefugnis
Auszug aus BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
Auf Grund dieser Vorschrift ist das Gericht nicht auf eine Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts beschränkt, vielmehr ist ihm eine umfassende Rechtsgestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 75.55 - [BVerwGE 4, 191 [194]] und vom 11. Dezember 1958 - BVerwG I C 95.57 - [BVerwGE 8, 65 [66]]). - BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
In diesem Falle ist es notwendig, um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Genüge zu tun, alle von der beabsichtigten Planänderung betroffenen Teilnehmer zum Verfahren beizuladen und ihnen die möglichen Planänderungen vor Erlaß der Entscheidung bekanntzugeben und so zu erläutern, daß die Beteiligten hierzu alle von ihrem Standpunkt aus in Betracht kommenden Gesichtspunkte vortragen können (vgl. Beschlüsse vom 15. September 1955 - BVerwG I B 56.55 - [BVerwGE 2, 197, 198] und vom 19. August 1960 - BVerwG I CB 56.60). - BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
Auszug aus BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
Auf Grund dieser Vorschrift ist das Gericht nicht auf eine Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts beschränkt, vielmehr ist ihm eine umfassende Rechtsgestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 75.55 - [BVerwGE 4, 191 [194]] und vom 11. Dezember 1958 - BVerwG I C 95.57 - [BVerwGE 8, 65 [66]]). - BVerwG, 19.08.1960 - I CB 56.60
Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit der Entscheidungsbefugnis des …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69
In diesem Falle ist es notwendig, um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Genüge zu tun, alle von der beabsichtigten Planänderung betroffenen Teilnehmer zum Verfahren beizuladen und ihnen die möglichen Planänderungen vor Erlaß der Entscheidung bekanntzugeben und so zu erläutern, daß die Beteiligten hierzu alle von ihrem Standpunkt aus in Betracht kommenden Gesichtspunkte vortragen können (vgl. Beschlüsse vom 15. September 1955 - BVerwG I B 56.55 - [BVerwGE 2, 197, 198] und vom 19. August 1960 - BVerwG I CB 56.60).
- BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; …
Seine Entscheidung, die Abfindungsflurstücke Flur ... Nrn. 6 und 11 dem Kläger und eine Teilfläche des Abfindungsflurstücks Flur ... Nr. 9 den Beigeladenen zuzuteilen, lässt eine Überschreitung oder einen Fehlgebrauch des den Gerichten insoweit eröffneten Gestaltungsspielraums (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 105.69 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 6 S. 1) nicht erkennen. - BVerwG, 14.05.1985 - 5 C 38.82
Flurbereinigungsrecht - Fischereirechte - Öffentlich-rechtliche …
Auch hier zu verlangen, daß das Flurbereinigungsgericht nur den Widerspruchsbescheid aus der Welt schafft und die Sache zur Aufhebung des Planes in das flurbereinigungsbehördliche Verfahren zurückverweist, würde dem Beschleunigungsziel des § 144 FlurbG zuwiderlaufen und wäre auch nicht damit in Einklang zu bringen, daß durch diese Vorschrift die Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts erweitert werden sollten (BVerwG…, Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG 1 C 6.57 - [a.a.O.]; Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 105.69 - [Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 6 = RdL 1971, 193]). - BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06
Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von …
Danach kann das Flurbereinigungsgericht, soweit es die Klage für begründet hält, den angefochtenen Verwaltungsakt ändern, d.h. das Gericht kann hinsichtlich einzelner von ihm für erforderlich gehaltener Planänderungen selbst eine abschließende Entscheidung treffen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1956 - BVerwG 1 C 75.55 - BVerwGE 4, 191 = Buchholz 424.01 § 139 ff. FlurbG Nr. 1 S. 4 f. und Beschluss vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 105.69 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 6 S. 1 f.;… Schoof, in: Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 144 Rn. 1 ff.).
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
Der Flurbereinigungsplan als Verwaltungsakt (BVerwG vom 8.1.1971 RdL 1971, 193) verstößt zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, weil er trotz mehrmaliger Änderung hinreichend klar ist. - VGH Bayern, 29.06.2023 - 13 A 20.1633
Klage gegen Flurbereinigungsplan
Rn. 68 Das Flurbereinigungsgericht kann im Rahmen seines Gestaltungsermessens, das demjenigen der Flurbereinigungsbehörde entspricht, den Flurbereinigungsplan ändern, ergänzen oder sogar in vollem Umfange umgestalten, wobei sich diese Befugnis nicht auf die Abfindungen der Teilnehmer beschränkt, sondern auch alle übrigen im Flurbereinigungsplan enthaltenen Regelungen erfassen kann (BVerwG, B.v. 8.1.1971 - IV B 105.69 - RzF 4 zu § 146 Nr. 2 FlurbG = RdL 1971, 193;… Mayr in Wingerter/Mayr, aaO., § 144 Rn. 1). - VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
Der Flurbereinigungsplan als Verwaltungsakt (BVerwG vom 8.1.1971 RdL 1971, 193) verstößt zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, weil er trotz mehrmaliger Änderung hinreichend klar ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 9a D 72/98
Vornahme der Wertberechnung eines Flurstückes; Einzuhaltende Formalitäten bei …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1962 - I C 89.61 -, RzF 144 Seite 9 = RdL 1962, 328 und Beschluss vom 8. Januar 1971 - IV B 105.69 -, RzF 146 Nr. 2, Seite 7 f = RdL 1971, 193. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1989 - 9 G 23/87
Widerspruch/Widerspruchsbescheid; Vorteilsausgleich; …
Dem entspricht es, daß in Streitigkeiten gegen den Flurbereinigungsplan und seine Nachträge das Flurbereinigungsgericht bei Rechtswidrigkeit der angefochtenen Regelung nicht auf deren Aufhebung beschränkt, sondern daß ihm eine aus den §§ 144 und 146 Nr. 2 FlurbG folgende umfassende Rechtsgestaltungsbefugnis eingeräumt ist, die es ihm erlaubt, anstelle der Behörde und im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens den Flurbereinigungsplan in zweckmäßiger Weise zu ändern oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 08.01.1971 - IV B 105.69, RzF - 4 - zu § 146 Nr. 2 FlurbG;… Seehusen-Schwede a.a.O., RdNr. 5 zu § 146).
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