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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 4 B 1087/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16370
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 4 B 1087/15 (https://dejure.org/2016,16370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.2016 - 4 B 1087/15 (https://dejure.org/2016,16370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 4 B 1087/15 (https://dejure.org/2016,16370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Gewerbes bei Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden (hier: Steuerschulden)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1 ; GewO § 35 Abs. 6 S. 2
    Untersagung des Gewerbes bei Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden (hier: Steuerschulden)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Gewerbes bei Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden (hier: Steuerschulden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 4 A 454/15

    Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung für die Beurteilung der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 4 B 1087/15
    Rn. 8 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2016 - 4 A 454/15 -, NVwZ-RR 2016, 336 = juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 4 B 1087/15
    Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 40 f., m. w. N.
  • VG Regensburg, 17.08.2018 - RN 5 S 18.430

    Gewerbeuntersagung aufgrund Steuerrückständen - Rechtfertigung der Anordnung der …

    Rn. 24 Gleichwohl ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage begründet, weil im vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob sich die angefochtene erweiterte Gewerbeuntersagung im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides voraussichtlich als rechtmäßig erweist und die Anfechtungsklage deshalb erfolglos bleiben wird (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof misst auf dieser Grundlage in seiner Rechtsprechung zum Gewerberecht in Fällen der vorliegenden Art dem Aufschubinteresse eines Antragstellers ein größeres Gewicht zu als dem Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; B.v. 10.11.2011 - 22 CS 11.1928 - GewArch 2012, 72, jeweils m.w.N. zur Rspr. des BVerfG; ebenso OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris; VGH BW, B.v. 27.1.2006 - 6 S 1860/05 - NVwZ-RR 2006, 395).

    Da der Schwerpunkt hier auf dem Verstoß gegen Zahlungspflichten gegenüber Trägern öffentlicher Belange liegt, hat insbesondere die Frage, ob der Schutz des diesbezüglichen Interesses der betreffenden Gläubiger bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung erfordert und ob ohne einen Sofortvollzug diese Interessen gefährdet wären, besonderes Gewicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

  • VG Regensburg, 05.04.2017 - RN 5 S 17.190

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Rn. 38 Gleichwohl ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage begründet, weil im vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob sich der angefochtene Widerruf der Gaststättenerlaubnis im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides voraussichtlich als rechtmäßig erweist und die Anfechtungsklage deshalb erfolglos bleiben wird (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof misst auf dieser Grundlage in seiner Rechtsprechung zum Gewerberecht in Fällen der vorliegenden Art dem Aufschubinteresse eines Antragstellers ein größeres Gewicht zu als dem Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; B.v. 10.11.2011 - 22 CS 11.1928 - GewArch 2012, 72, jeweils m.w.N. zur Rspr. des BVerfG; ebenso OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris; VGH BW, B.v. 27.1.2006 - 6 S 1860/05 - NVwZ-RR 2006, 395).

    Da der Schwerpunkt hier auf dem Verstoß gegen Zahlungspflichten gegenüber Trägern öffentlicher Belange liegt, hat insbesondere die Frage, ob der Schutz des diesbezüglichen Interesses der betreffenden Gläubiger bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung erfordert und ob ohne einen Sofortvollzug diese Interessen gefährdet wären, besonderes Gewicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

  • VG Würzburg, 15.09.2016 - W 6 S 16.909

    Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …

    Gleichwohl ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage begründet, weil im vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob sich die angefochtene erweiterte Gewerbeuntersagung im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides voraussichtlich als rechtmäßig erweist und die Anfechtungsklage deshalb erfolglos bleiben wird (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof misst auf dieser Grundlage in seiner Rechtsprechung zum Gewerberecht in Fällen der vorliegenden Art dem Aufschubinteresse eines Antragstellers ein größeres Gewicht zu als dem Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris; B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; B.v. 10.11.2011 - 22 CS 11.1928 - GewArch 2012, 72, jeweils m. w. N. zur Rspr. des BVerfG; ebenso OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris; VGH BW, B.v. 27.1.2006 - 6 S 1860/05 - NVwZ-RR 2006, 395).

    Da der Schwerpunkt hier auf dem Verstoß gegen Zahlungspflichten gegenüber Trägern öffentlicher Belange liegt, hat insbesondere die Frage, ob der Schutz des diesbezüglichen Interesses der betreffenden Gläubiger bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung erfordert und ob ohne einen Sofortvollzug diese Interessen gefährdet wären, besonderes Gewicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris; OVG NRW, B.v. 24.6.2016 - 4 B 1087/15 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2018 - 7 L 806/18

    Gewerbeuntersagung erweiterte Gewerbeuntersagung besonderes Vollziehungsinteresse …

    Rn. 24 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 40 f., m. w. N. und Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 B 1087/15 -, Rn. 3 - 5, juris.
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