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| OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 109/15 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 4 B 109/15 (https://dejure.org/2015,111333)
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Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2015 - 19 L 1851/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 109/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 4 B 492/17
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 4 B 492/17
Statthaftigkeit der Abänderung des Beschlusses
Der Antrag der Antragstellerin auf Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 7.1.2015 - 19 L 1851/14 - und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3.6.2015 - 4 B 109/15 - wird verworfen.Rn. 3 den Beschluss des 4. Senats vom 3.6.2015 - 4 B 109/15 - und den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7.1.2015 - 19 L 1851/14 - abzuändern und die aufschiebende Wirkung der zweitinstanzlich zur Zeit im Berufungszulassungsverfahren unter dem Aktenzeichen 4 A 2358/15 anhängigen Klage anzuordnen, soweit sie die Antragstellerin als Klägerin betrifft,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 4 A 2358/15
Ausübung des selbständigen Betriebs des Friseurhandwerks als Reisegewerbe in den …
Rn. 15 Soweit die Kläger die Bestimmtheit der Zwangsgeldfestsetzung im Hinblick auf eine etwaig anzunehmende Gesamtschuld anzweifeln, setzen sie sich nicht mit den entsprechenden Ausführungen des Senats in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 3.6.2015 - 4 B 109/15 - auseinander.
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