Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.07.1997 - 8 B 96.738
- BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98
- VG Regensburg, 06.02.2001 - RN 5 V 00.2441
- VGH Bayern, 02.04.2001 - 8 C 01.587
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98
Aus denselben Gründen liegt auch eine Abweichung gegenüber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - (BVerwGE 44, 339) nicht vor. - BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69
Straßenrecht, Folgenbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98
Auch eine Abweichung gegenüber dem Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - (DÖV 1971, 857 = NJW 1972, 269) liegt nicht vor. - BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 90.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98
Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1991 - BVerwG 4 B 90.91 - (nicht veröffentlicht) ab.
- VG Schleswig, 07.10.2026 - 4 A 169/24 Rn. 37 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 13; Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 11.98 - juris Rn. 9; VG Schleswig…, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 94/16 - juris Rn. 40 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts tritt die Erledigung eines Verwaltungsaktes erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris, Rn. 13 und vom 17. November 1998 - 4 B 11.98 -, juris, Rn. 9, jeweils m.w.N.). - VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
Entstehungszeitpunkt von Straßenreinigungsgebühren
Rn. 26 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG…, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig…, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16 , juris Rn. 40 ).
- VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
Grundgebührenerhebung je Wasserzähler
Rn. 40 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08, Rn. 13 juris und v. 17.11.1998 - 4 B 11.98, Rn. 9 juris). - VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17
Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit; …
Rn. 29 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08, Rn. 13 juris und v. 17.11.1998 - 4 B 11.98, Rn. 9 juris). - VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 66/16
Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Rn. 27 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG…, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig…, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16 , juris Rn. 40 ). - VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 167/16
Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Rn. 33 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG…, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig…, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16 , juris Rn. 40 ). - VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 177/17
Abwassergebühr
Rn. 35 Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08, Rn. 13 juris und v. 17.11.1998 - 4 B 11.98, Rn. 9 juris). - VGH Bayern, 22.04.2020 - 3 ZB 19.522
Voraussetzungen für die Annahme eines Schichtdienstes
Insoweit ist das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2009 (OVG 4 B 11.98 - juris Rn. 24) davon ausgegangen, dass sich der Arbeitszeitwechsel nicht als ungeregelt, unregelmäßig oder willkürlich erweisen darf. - VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521
Anspruch einer Polizistin auf Schichtzulage - Erfordernis des regelmäßigen …
Insoweit ist das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2009 (OVG 4 B 11.98 - juris Rn. 24) davon ausgegangen, dass sich der Arbeitszeitwechsel nicht als ungeregelt, unregelmäßig oder willkürlich erweisen darf.
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