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| BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Baugenehmigung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.1978 - VII A 942/75
- BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78
Das ergibt sich aus der Rechtsnatur des Negativattestes im Vergleich zu der der Bodenverkehrsgenehmigung und aus den unterschiedlichen Anforderungen an das ihnen jeweils vorausgehende Antragsverfahren und ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25]; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG IV C 16.75/IV B 2.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 7). - BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78
Im rechtlichen Ansatz steht insoweit das Berufungsurteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 5. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 [76 ff.]); eine darüber hinausgehende Rechtsklärung von Fragen der "Splittersiedlung" wäre nicht zu erwarten. - BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG
Auszug aus BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78
Ob das Negativattest vom 16. Oktober 1968 zu Unrecht, wie das Berufungsgericht beiläufig meint, oder im Hinblick auf § 33 BBauG zu Recht erteilt worden ist, wie die Beschwerde unter Berufung auf das Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - (BVerwGE 20, 127 ff.) meint, das allerdings diese Auffassung wohl nicht stützt (…vgl. a.a.O. S. 131), wäre in einem Revisionsverfahren nicht zu erörtern. - BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
Rechtswirkungen eines Negativattests
Auszug aus BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78
Das ergibt sich aus der Rechtsnatur des Negativattestes im Vergleich zu der der Bodenverkehrsgenehmigung und aus den unterschiedlichen Anforderungen an das ihnen jeweils vorausgehende Antragsverfahren und ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25]; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG IV C 16.75/IV B 2.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 7).
- BVerwG, 10.11.1978 - 4 B 179.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindungswirkung eines …
Daß einem - rechtmäßigen oder rechtswidrigen - Negativzeugnis im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 (erste Alternative) BBauG - um ein solches und nicht um eine Bodenverkehrsgenehmigung handelt es sich hier - nicht die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG zukommt, ist durch die Rechtsprechung des Senats auch aus jüngster Zeit geklärt (vgl. Beschluß vom 11. August 1978 - BVerwG 4 B 112.78 - mit Hinweis auf das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und den Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG IV C 16.75/IV B 2.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 7).
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