Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.3311
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Selbst wenn dabei als reine Kapitalanlage in der Rechtsprechung bislang nur Zweitwohnungen bezeichnet wurden, die "ausschließlich zur Einkommenserzielung" (…BVerwG a.a.O.) gehalten werden, um über die Wertsteigerung als solche hinaus lukrativ Kapital einzusetzen (NdsOVG, U.v. 17.4.2002 ZKF 2002, 232), ist der Umkehrschluss "keine reine Kapitalanlage, also steuerpflichtige Zweitwohnung" unzulässig (OVG NRW, B.v. 8.6.2000 NVwZ-RR 2001, 54/55 mit Fallgruppen).Der Leerstand einer Wohnung ohne aktuellen Nutzungszweck ist kein Innehaben zu Wohnzwecken (OVG NRW, B.v. 8.6.2000 NVwZ-RR 2001, 54/55), sondern ein Tatbestand, der im Wohnraumrecht unter dem Gesichtspunkt der Zweckentfremdung von Bedeutung sein kann.
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Fehlt es an einer Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, würde die Steuererhebung auf die im Vermögen liegende potentielle Ertragskraft und das daraus fließende fundierte Einkommen abstellen und der Vermögensteuer gleichartig sein (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 BFHE 182, 243 unter Hinweis auf BVerfG, B.v.12.10.1976 BVerfGE 43, 1/7). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Fehlt es an einer Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, würde die Steuererhebung auf die im Vermögen liegende potentielle Ertragskraft und das daraus fließende fundierte Einkommen abstellen und der Vermögensteuer gleichartig sein (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 BFHE 182, 243 unter Hinweis auf BVerfG, B.v.12.10.1976 BVerfGE 43, 1/7).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden (BVerfG, B.v. 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/346 f.). - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes gehalten werden (BVerwG, U.v. 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305 m.w.N.). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Das in der Satzung nicht definierte "Innehaben" - das voraussetzt, dass der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung rechtlich verfügungsbefugt ist und auch tatsächlich über die Zweitwohnung verfügen kann (BVerwG, U.v. 13.5.2009 NVwZ 2009, 1437/1440) - bedeutet ein Bewohnen oder jedenfalls eine entsprechende Absicht, wobei diese nicht auch tatsächlich verwirklicht werden, die Wohnung dann aber immerhin dafür bereitgehalten, "vorgehalten", werden muss. - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Entgegen der Auffassung des Klägers ist jedoch der gestaffelte Steuersatz in § 5 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten (ZwStS) nicht zu beanstanden (BayVGH, Urteile vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 500 und BayVBl 2006, 504 ). - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Entgegen der Auffassung des Klägers ist jedoch der gestaffelte Steuersatz in § 5 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten (ZwStS) nicht zu beanstanden (BayVGH, Urteile vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 500 und BayVBl 2006, 504 ). - OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Selbst wenn dabei als reine Kapitalanlage in der Rechtsprechung bislang nur Zweitwohnungen bezeichnet wurden, die "ausschließlich zur Einkommenserzielung" (…BVerwG a.a.O.) gehalten werden, um über die Wertsteigerung als solche hinaus lukrativ Kapital einzusetzen (NdsOVG, U.v. 17.4.2002 ZKF 2002, 232), ist der Umkehrschluss "keine reine Kapitalanlage, also steuerpflichtige Zweitwohnung" unzulässig (OVG NRW, B.v. 8.6.2000 NVwZ-RR 2001, 54/55 mit Fallgruppen). - BVerwG, 07.07.2008 - 9 B 42.07
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Rn. 24 Die Revision war zuzulassen, weil die Klärung der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen bei mehrjähriger Nichtnutzung einer Zweitwohnung die Annahme gerechtfertigt sein kann, die Wohnung werde nicht für Zwecke der persönlichen Lebensführung, sondern als zweitwohnungsteuerfreie reine Kapitalanlage gehalten, grundsätzliche Bedeutung hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BVerwG, B.v. 7.7.2008 BVerwG 9 B 42.07). - VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
Die Kalkulationsgrundlage der Zweitwohnungssteuer muss zugänglich sein.
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 4 B 11.2325
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Delegation der Fristerfassung …
- VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5295
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Bick BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 9 C 6.13 VGH 4 B 12.2270 Verkündet am 15. Oktober 2014 ... als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. - VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.153
Zur indexierten Jahresrohmiete als Steuermaßstab
In dem damals zu beurteilenden Fall hatte der Steuerpflichtige den fehlenden Verbrauch von Strom und Wasser für zwei volle Jahre vor dem streitgegenständlichen Steuerzeitraum nachgewiesen (…BayVGH, a.a.O., Rn. 23); in einem ähnlichen Streitverfahren waren sogar für die zurückliegenden fünf Jahre lückenlose Nachweise vorgelegt worden (BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Zweitwohnungssteuer, hier: indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab
In dem damals zu beurteilenden Fall hatte der Steuerpflichtige den fehlenden Verbrauch von Strom und Wasser für zwei volle Jahre vor dem streitgegenständlichen Steuerzeitraum nachgewiesen (…BayVGH, a.a.O., Rn. 23); in einem ähnlichen Streitverfahren waren sogar für die zurückliegenden fünf Jahre lückenlose Nachweise vorgelegt worden (BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris Rn. 22). - VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung im Ausland
Maßgebend für das "Innehaben" ist also, ob sich der Inhaber der Wohnung die Möglichkeit zur Eigennutzung offengehalten hat; hierfür kommt es auf die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung an (…vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343 - juris Rn. 18 f.; U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris Rn. 20). - VG München, 07.04.2025 - M 10 K 24.5244
Zweitwohnungsteuer, Leerstand, Vorhalten für persönliche Lebensführung
Ein (einzelner) ganzjähriger Leerstand ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände reicht jedoch nicht zur Widerlegung der Vermutung aus, die Wohnung werde zu Zwecken der persönlichen Lebensführung vorhgehalten (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 BV 06.2954 - BayVBl 2007, 724; U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris).
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