Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.1985 - 4 B 125.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswirkung einer wohnungseigentumsrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85
Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer …
Eine darüber hinausgehende verbindliche Aussage über den Umfang der baurechtlich zulässigen Nutzung des Sondereigentums enthält die Abgeschlossenheitsbescheinigung von Gesetzes wegen nicht (vgl. auch Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 4 B 125.85 - Städtetag 1986, 287 f.).Dazu, ob die errichteten oder zu errichtenden Räume bebauungsrechtlich zulässig sind, hat die Baubehörde nicht Stellung zu nehmen (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1985, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet" …
Sie bescheinigt nicht, dass die errichteten oder zu errichtenden Räume bebauungsrechtlich zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 24.07.1985 - 4 B 125.85 -, Rn. 2, juris), weshalb bauplanungsrechtliche Beschränkungen in der Baugenehmigung eine Versagung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht rechtfertigen können (Nds. OVG, Urteil vom 30.06.1983 - 14 A 39/82 -, Orientierungssatz bei juris, MDR 1984, 343; Nds. OVG, Urteil vom 30.06.1983 - 14 A 6/82 -, Orientierungssatz bei juris, BauR 1984, 278). - VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
Erfolglose Berufungszulassung: Neu erlassener Bebauungsplan mit legitimen …
Rn. 7 Soweit sich der Kläger auf einen Bestandsschutz aufgrund der am 8. März 2012 erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung beruft, geht dies fehl, weil diese nicht bescheinigt, dass errichtete oder zu errichtende Räume bebauungsrechtlich zulässig sind (BVerwG, B.v. 24.7.1985 - 4 B 125.85 - juris Rn. 2). - LG München I, 22.02.1988 - 11 HKT 1269/88
Verschmelzung durch Aufnahme mehrerer Gesellschaften
Eine darUber hinausgehende verbindliche Aussage o ber den Umfang der 10. WEG§ 3 Abs. 2,§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 (Prfungsbefugnis baurechtlich zulassigen Nutzung des Sondereigentums entåŠ r BaubehdåŽ"e bei Erteilung einer Abgesch/ossenheitshalt die AbgeschIossenheitsbescheinigung von Gesetzes bescheinigung) wegen nicht" (vgl. auch BeschluB vom 24. Juli 1985 äEUR Das Begehren, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung BVerwG 4 B 125.85 äEUR Stadtetag 1986, 287 f.).
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