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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41471
VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14 (https://dejure.org/2014,41471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.11.2014 - 4 B 1270/14 (https://dejure.org/2014,41471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 (https://dejure.org/2014,41471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 72 Abs 1 HBO, § 7 Abs 1 S 2 HDSchG, § 16 Abs 2 HDSchG, § 19 Abs 1 HGO, § 20 Abs 1 HGO, § 20 Abs 3 HGO
    Einschreiten gegen Gaststättenfreisitz

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    HBO § 72 Abs. 1, HDSchG § 7 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Einordnung eines Gaststättenfreisitzes in einer öffentlichen Grünanlage als öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Berufen auf denkmalschutzrechtliches Gebot der Rücksichtnahme durch Pächter einer Gaststätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Einordnung eines Gaststättenfreisitzes in einer öffentlichen Grünanlage als öffentliche Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 302
  • ZfBR 2015, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Zwar erkennt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung ein nachbarschützendes denkmalschutzrechtliches Gebot der Rücksichtnahme an (vgl. Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 - BRS 77 Nr. 154 m.w.N.; a.A. etwa noch Beschluss vom 24.12.2008 - 3 B 2050/08 - und Urteil vom 07.01.1986 - 2 UE 2855/84 - NVwZ 1986, 680).

    (Hess VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 - a.a.O.).

    Dieses denkmalschutzrechtliche Gebot der Rücksichtnahme kann aber ausschließlich von einem benachbarten Denkmaleigentümer - nicht aber von einer lediglich obligatorisch berechtigten Pächterin wie der Antragstellerin - aufgerufen werden (Hess VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Im Rahmen des durch eine Baugebietsfestsetzung begründeten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23.08.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 sowie Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 - Baurecht 2008, 793).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Im Rahmen des durch eine Baugebietsfestsetzung begründeten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23.08.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 sowie Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 - Baurecht 2008, 793).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Im Rahmen des durch eine Baugebietsfestsetzung begründeten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23.08.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 sowie Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 - Baurecht 2008, 793).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Dieses denkmalschutzrechtliche Gebot der Rücksichtnahme kann aber ausschließlich von einem benachbarten Denkmaleigentümer - nicht aber von einer lediglich obligatorisch berechtigten Pächterin wie der Antragstellerin - aufgerufen werden (Hess VGH…, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347).
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Ein solcher Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde besteht, wenn die Voraussetzungen für eine Pflicht zum Einschreiten, nämlich eine Ermessensreduzierung auf Null, gegeben ist und wenn die jeweilige Rechtsvorschrift des materiellen Rechts nach ihrem aus dem Gesamtzusammenhang der Allgemeininteressen zu erschließenden Sinn und Zweck nicht lediglich allgemeine Interessen, sondern auch solche des betroffenen Einzelnen wahrt, d.h. ihm ein Abwehrrecht vermittelt und somit nachbarschützend ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - BRS 62 Nr. 184) und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (ständige Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 - ESVGH 42, 172).
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder benutzt werden, untersagt werden, wobei grundsätzlich bereits die formelle Illegalität einer baulichen Anlage den Erlass eines Nutzungsverbots rechtfertigt (Hess. VGH, Urteil vom 25.06.2014 - 3 A 1024/13 - juris).
  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Ein solcher Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde besteht, wenn die Voraussetzungen für eine Pflicht zum Einschreiten, nämlich eine Ermessensreduzierung auf Null, gegeben ist und wenn die jeweilige Rechtsvorschrift des materiellen Rechts nach ihrem aus dem Gesamtzusammenhang der Allgemeininteressen zu erschließenden Sinn und Zweck nicht lediglich allgemeine Interessen, sondern auch solche des betroffenen Einzelnen wahrt, d.h. ihm ein Abwehrrecht vermittelt und somit nachbarschützend ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - BRS 62 Nr. 184) und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (ständige Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 - ESVGH 42, 172).
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 3 TG 3115/95

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer Maßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    In der zitierten Entscheidung (Beschluss vom 30.10.1995 - 3 TG 3115/95 - BRS 57 Nr. 255) ist ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 24.06.1974 - V N 2/70
    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14
    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 24.06.1974, ESVGH 25, 59) sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.
  • VGH Hessen, 07.01.1986 - 2 UE 2855/84
  • VGH Hessen, 17.03.2025 - 5 B 161/25

    Voraussetzungen für den konkludenten Verzicht auf eine Baugenehmigung durch eine …

    Ein Anspruch eines Nachbarn auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde besteht, wenn die jeweils durch die Nutzung verletzte Vorschrift des materiellen Rechts nach ihrem Sinn und Zweck nicht lediglich allgemeine Interessen, sondern auch solche des betroffenen Einzelnen wahrt, d.h. ihm ein Abwehrrecht vermittelt und somit nachbarschützend ist, und die Voraussetzungen für eine Pflicht zum Einschreiten, nämlich eine Ermessensreduzierung auf Null, gegeben sind (ständige Rechtsprechung der Baurechtssenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, vgl. nur Beschluss vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 -, juris Rdnr. 28 ).

    Rn. 27 Zwar reicht grundsätzlich bereits die formelle Illegalität einer baulichen Anlage für den Erlass eines Nutzungsverbots nach § 82 Abs. 1 Satz 2 HBO aus (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 -, juris Rdnr. 28 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20

    Nachbarklage gegen eine Werbeanlage

    Dies liefe darauf hinaus, Werbetreibende vor Konkurrenz zu schützen, was mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität auch des Bauordnungsrechts (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 - juris Rn. 31) nicht in Einklang stünde.
  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 4 B 1516/15 -, juris, Beschluss vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 -, ESVGH 65, 153 = BRS 82 Nr. 194; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 -, ESVGH 65, 53).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Dieses denkmalschutzrechtliche Gebot der Rücksichtnahme kann aber ausschließlich von einem benachbarten Denkmaleigentümer und auch nur dann aufgerufen werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen seines denkmalgeschützten Anwesens vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, juris; HessVGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 - BRS 77 Nr. 154 und Beschluss vom 17.11.2014 - 4 B 1270/14, juris).
  • VG Stuttgart, 05.08.2022 - 2 K 3005/22

    Baunachbarstreitigkeit: Antragsbefugnis eines Mieters

    Rn. 15 Im Grundsatz sind daher nur dinglich Berechtigte als Nachbarn im Sinne des Bauplanungsrechts in Baunachbarstreitigkeiten antragsbefugt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.07.1989 - 4 B 33.89 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 17.11.2014 - 4 B 1270/14 - juris Rn. 30;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.06.2006 - 8 S 997/06 - juris Rn. 2;… Kaiser, in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht Band 2, 4. Auflage 2020, § 41 Rn. 165).
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