Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.1996 - 4 B 130.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Vertretungszwang bei Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.05.1996 - 26 C 96.339
- BVerwG, 03.09.1996 - 4 B 130.96
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04
Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. November 1996 - 4 B 130/96 - Beschluß vom 19. Dezember 1996 - 4 B 140/96 - Beschluß vom 13. Januar 1997 - 4 B 165/96 -) gebietet § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise entgegen der Regel von § 80 Abs. 1 VwGO die sofortige Vollziehung notwendig ist und dass hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen, von dem Sofortvollzug verschont zu werden, zurücktreten muss.
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