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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6110
BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83 (https://dejure.org/1983,6110)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1983 - 4 B 159.83 (https://dejure.org/1983,6110)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1983 - 4 B 159.83 (https://dejure.org/1983,6110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich durch einen Wirtschaftsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83
    Die Frage, ob ein (schmaler) Wirtschaftsweg den Innenbereich gegen den Außenbereich abgrenzen könne, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Daß Geländeeinschnitte - wie Straßen, stehende oder fließende Gewässer, Bahndämme usw. - eine derart begrenzende Bedeutung haben können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats; er hat unter anderem gebilligt daß ein nur 2 m breiter Graben den Innen- vom Außenbereich trennen könne (vgl.Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44]; vgl. zur trennenden Wirkung einer StraßeUrteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 32.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 38 S. 123 [126]).

    Eine Abweichung liegt jedenfalls nicht vor: Den von der Beschwerde zitierten Urteilenvom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 14), vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 - (…a.a.O.) undvom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33) ist gemeinsam, daß sie auf die jeweiligen "örtlichen Verhältnisse", die "Verkehrsauffassung", den "Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit)" und die Notwendigkeit einer "Wertung" bei der Beantwortung der Frage abstellen, ob ein Bebauungszusammenhang bejaht werden könne.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83
    Eine Abweichung liegt jedenfalls nicht vor: Den von der Beschwerde zitierten Urteilenvom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 14), vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 - (…a.a.O.) undvom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33) ist gemeinsam, daß sie auf die jeweiligen "örtlichen Verhältnisse", die "Verkehrsauffassung", den "Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit)" und die Notwendigkeit einer "Wertung" bei der Beantwortung der Frage abstellen, ob ein Bebauungszusammenhang bejaht werden könne.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83
    Eine Abweichung liegt jedenfalls nicht vor: Den von der Beschwerde zitierten Urteilenvom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 14), vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 - (…a.a.O.) undvom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33) ist gemeinsam, daß sie auf die jeweiligen "örtlichen Verhältnisse", die "Verkehrsauffassung", den "Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit)" und die Notwendigkeit einer "Wertung" bei der Beantwortung der Frage abstellen, ob ein Bebauungszusammenhang bejaht werden könne.
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 32.66

    Abgrenzung von Außenbereich und im Zusammenhang bebautem Ortsteil - …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83
    Die Frage, ob ein (schmaler) Wirtschaftsweg den Innenbereich gegen den Außenbereich abgrenzen könne, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Daß Geländeeinschnitte - wie Straßen, stehende oder fließende Gewässer, Bahndämme usw. - eine derart begrenzende Bedeutung haben können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats; er hat unter anderem gebilligt daß ein nur 2 m breiter Graben den Innen- vom Außenbereich trennen könne (vgl.Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44]; vgl. zur trennenden Wirkung einer StraßeUrteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 32.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 38 S. 123 [126]).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 44/22
    Rn. 42 Der Einwand des Beschwerdeführers, ein nur etwa drei Meter breiter Weg lasse den Bebauungszusammenhang "keinesfalls" abreißen, lässt eine Auseinandersetzung mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung vermissen, wonach - gemessen an den Umständen - auch schmalen Wirtschaftswegen trennende Funktion zukommen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1983 - 4 B 159.83 -, Rn. 2, …und vom 28. August 2003 - 4 B 74/03 -, Rn. 2; juris; vgl. auch HessVGH…, Beschluss vom 8. Juni 1989 - 4 UE 1360/85 -, Rn. 34, juris; OVG Thüringen…, Urteil vom 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 -, Rn. 39, juris;… Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl. 2015, Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, Rz. 2721, 2729).
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