Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bürgerbegehren; kommunale Grundsatzentscheidung; Bestimmtheitsgebot; Koppelungsverbot; Täuschungs- und Irreführungsverbot; generalisierende Begründung; Ablehnung
- rechtsportal.de
BayGO Art. 18a Abs. 4 S. 1; BayÖPNVG Art. 2 Abs. 1
Voraussetzungen für die Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Frage des Verkaufs der Stadtwerke - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Frage des Verkaufs der Stadtwerke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 71
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (15)
- VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Die Fragestellung muss aber in jedem Fall so bestimmt sein, dass die Bürger erkennen können, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids (Art. 18a Abs. 13 GO) nach dessen Entscheidungsinhalt reicht (…BayVGH, B.v. 8.4.2005, a.a.O.; vgl. VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - BayVBl 2000, 460/464 zum Volksentscheid).Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeindebürger, wenn sie zur Unterschriftsleistung aufgefordert werden, schon in dieser ersten Phase des direktdemokratischen Verfahrens die Bedeutung und Tragweite der mit Ja oder Nein zu entscheidenden Fragestellung erkennen können (vgl. zum Volksgesetzgebungsverfahren VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VGH n.F. 53, 81/105).
Zwar hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 13. April 2000 (Vf. 4-IX-00, VerfGH 53, 81/106 = BayVBl 2000, 460) ausgeführt, die Grenze einer sachlich vertretbaren Darstellung des Anliegens eines Volksbegehrens sei jedenfalls dann überschritten, wenn bei der Erläuterung der konkreten Rechtslage, die abgelöst werden soll, ein wichtiges, bereits in Kraft getretenes Änderungsgesetz überhaupt nicht in den Blick genommen werde und dadurch bei den Stimmberechtigten der Eindruck erweckt werde, dieses Regelungswerk gebe es (noch) nicht.
- VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105
Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Aus der Bezeichnung des Bürgerbegehrens ("Aer Stadtwerke in Bürgerhand") und aus dem primär genannten Ziel eines Verbleibs der kommunalen Unternehmen "in vollständigem Eigentum der Stadt A. " lässt sich ebenso wie aus dem beigefügten Text der Begründung bei der hier gebotenen wohlwollenden Auslegung (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 32 m.w.N.) mit hinreichender Klarheit entnehmen, dass Zusammenschlüsse mit "anderen Unternehmen" nur insoweit unterbleiben sollen, als die Beklagte dadurch ihr bisheriges (Allein-)Eigentum verlieren würde.Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2;… B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184).
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 4 BV 06.1438
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Rn. 27 Die in Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO enthaltene Vorgabe, wonach das Bürgerbegehren "eine" Fragestellung enthalten muss, lässt zwar die Zusammenfassung mehrerer Teilfragen oder -maßnahmen zu einem einheitlichen Abstimmungsgegenstand zu, verbietet aber die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in ein und derselben Fragestellung (BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - VGH n.F. 60, 180/183 f. = BayVBl 2008, 82).Maßgeblich ist vielmehr, ob die Teilfragen oder -maßnahmen nach objektiver Beurteilung innerlich eng zusammenhängen und eine einheitliche abgrenzbare Materie bilden (BayVGH, U.v. 25.7.2007, a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.04.2005 - 4 ZB 04.1264
Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens gegen Erhöhung von Wassergebühren
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Rn. 24 a) Ein Bürgerbegehren kann nur zugelassen werden, wenn die mit ihm unterbreitete Fragestellung ausreichend bestimmt ist (BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1264 - BayVBl 2005, 504 m.w.N.).Die Fragestellung muss aber in jedem Fall so bestimmt sein, dass die Bürger erkennen können, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids (Art. 18a Abs. 13 GO) nach dessen Entscheidungsinhalt reicht (BayVGH, B.v. 8.4.2005, a.a.O.; vgl. VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - BayVBl 2000, 460/464 zum Volksentscheid).
- VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756
Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Dies allein steht aber der Verknüpfung mehrerer sachlich zusammenhängender Materien in einer allgemein formulierten Fragestellung nicht entgegen (…vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2009 - 4 ZB 08.2205 - juris Rn. 17; U.v. 8.5.2006 - 4 BV 05.756 - BayVBl 2006, 534/535). - VGH Bayern, 19.02.1997 - 4 B 96.2928
Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid sind zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Damit ist zwar nicht verlangt, dass es zur Umsetzung des Bürgerentscheids nur noch des Vollzugs durch den Bürgermeister bedarf; mit einem Bürgerentscheid können vielmehr auch Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die durch Detailregelungen des Gemeinderates ausgefüllt werden müssen (BayVGH, U.v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928 - VGH n.F. 50, 42/44 = BayVBl 1997, 276/277). - VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Dieser ursprünglich für Volksbegehren entwickelte Grundsatz (vgl. VerfGH, E.v. 24.2.2000 - Vf. 112-IX-99 - VerfGH 53, 23/29 ff.) muss in gleicher Weise für Bürgerbegehren gelten. - VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224
Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2;… B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31; B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.;… U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184). - VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517
Bürgerbegehren; Begründungsdefizit; Bauleitplanung; Abwägungsausfall
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Diese muss zwar ihrem Inhalt nach alle in der Fragestellung aufgeführten Teilaspekte abdecken (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180 Rn. 25). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771
Zulassung eines Bürgerbegehrens; irreführende und unzulässige Fragestellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.;… U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184). - VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Begründung eines Bürgerbegehrens; unrichtige Tatsachenbehauptung
- VGH Bayern, 03.04.2009 - 4 ZB 08.2205
Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot
- VGH Bayern, 14.10.2014 - 4 ZB 14.707
Bürgerbegehren; unrichtige Tatsachenangabe in der Begründung; …
- VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Verkehrsprognose in einem Änderungsplan
- VGH Bayern, 14.03.2001 - 4 ZE 00.3658
- VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851
Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig
aa) Die zur Abstimmung gestellte Forderung, dass die Beklagte "alles unternimmt, damit der planfestgestellte ...-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird", lässt bei der gebotenen wohlwollenden Auslegung (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 Rn. 25) nicht den - sachlich unzutreffenden - Eindruck entstehen, dass das Bauvorhaben allein durch eine Entscheidung oder Willensbekundung der Beklagten gestoppt werden könne.Da sie nur dann sachgerecht über die Unterstützung eines Bürgerbegehrens entscheiden können, wenn sie nicht durch den vorgelegten Begründungstext in wesentlichen Punkten in die Irre geführt werden, darf in der Begründung des Bürgerbegehrens weder eine unzutreffende entscheidungsrelevante Tatsache behauptet noch die maßgebende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert werden (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 m.w.N.).
Er musste, da das Bürgerbegehren eine kommunalpolitische Grundsatzentscheidung zur Frage des Tunnelbaus zum Gegenstand hat, keine Rechtsausführungen zum derzeitigen Verfahrensstand und zu den zulässigen Handlungsoptionen enthalten, sondern konnte in pauschaler und plakativer Weise die aus Sicht der Initiatoren wichtigsten Gründe für die Ablehnung des Projekts präsentieren (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 Rn. 44).
Ein Bürgerbegehren kann nur zugelassen werden, wenn die mit ihm unterbreitete Fragestellung ausreichend bestimmt ist (BayVGH, U.v. 17.5.2017, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.).
- VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264
Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens
Die auf eine Grundsatzentscheidung abzielenden Bürgerbegehren unterliegen damit strengeren Bestimmtheitsanforderungen als entsprechende Beschlussanträge im Gemeinderat, der an seine früheren Entscheidungen in keiner Weise gebunden ist und nicht vollzugsfähige Beschlüsse jederzeit präzisieren kann (…vgl. BayVGH, U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 36 m.w.N.; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 24;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 7.5.2009 - 10 ME 277/08 - juris Rn. 20;… OVG NW, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - juris Rn. 24 und 30; Becker/Bomba, BayVBl 2002, 167/168).Die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung des Bürgerbegehrens kann daher im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids grundsätzlich nicht zur Auslegung des von der Aktivbürgerschaft Gewollten herangezogen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 4 CE 21.2992 - juris Rn. 22; vgl. auch U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 44).
Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 35;… B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2575 - juris Rn. 37).
Ein solches Bürgerbegehren dürfte allerdings regelmäßig geringere Erfolgsaussichten haben als ein in sich schlüssiger, kenntnisreich vorgetragener Entscheidungsvorschlag (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 44).
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6262
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, Kein …
Die auf eine Grundsatzentscheidung abzielenden Bürgerbegehren unterliegen damit strengeren Bestimmtheitsanforderungen als entsprechende Beschlussanträge im Gemeinderat, der an seine früheren Entscheidungen in keiner Weise gebunden ist und nicht vollzugsfähige Beschlüsse jederzeit präzisieren kann (…vgl. BayVGH, U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 36 m.w.N.; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 24;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 7.5.2009 - 10 ME 277/08 - juris Rn. 20;… OVG NW, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - juris Rn. 24 und 30; Becker/Bomba, BayVBl 2002, 167/168).Die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung des Bürgerbegehrens kann daher im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids grundsätzlich nicht zur Auslegung des von der Aktivbürgerschaft Gewollten herangezogen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 4 E 21.2992 - juris Rn. 22; vgl. auch U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 44;… VG München, U.v. 1.6.2022 - M 7 K 21.5264 - juris Rn. 44).
Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29;… B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Teilfragen oder -maßnahmen nach objektiver Beurteilung innerlich eng zusammenhängen und eine einheitliche abgrenzbare Materie bilden (vgl. BayVGH, U.v. 17. Mai 2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 27 f. m.w.N.).
Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29;… B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).
- VG Regensburg, 27.04.2022 - RO 3 K 20.982
Anforderungen an die Begründung eines Bürgerbegehrens
Die Kläger seien nicht zu einer objektiv ausgewogenen Erläuterung ihres Anliegens verpflichtet (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - NVwZ-RR 2018, 71 Rn. 35), sondern die Gemeindebürger aufgefordert, sich selbständig ein Urteil über die vorgebrachten Gründe und deren Stichhaltigkeit zu bilden.Zu beanstanden sei die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstelle (OVG Münster, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - NVwZ-RR 2002, 766 (767); BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - NVwZ-RR 2018, 71 Rn. 35).
Zu diesem Begründungserfordernis führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Mai 2017 (4 B 16.1856 - NVwZ-RR 2018, 71 Rn. 33) aus:.
Rn. 21 Hinsichtlich des Maßstabs, der an diese Begründung anzulegen ist, fährt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - NVwZ-RR 2018, 71 Rn. 35) fort:.
Dies ermöglicht den Unterschriftsberechtigten, ihre eigenen Schlüsse zu ziehen und die Situation zu beurteilen (vgl. hierzu auch die Maßstäbe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 B 16.1856 - NVwZ-RR 2018, 71 Rn. 35).
- VG München, 07.03.2018 - M 7 K 17.3914
Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig
Daher ist nicht erforderlich, dass nur noch der Vollzug der Entscheidung durch den Bürgermeister zur Umsetzung des Bürgerbescheids notwendig ist (so - als Erfordernis einer ausreichend bestimmten Fragestellung und nicht als Aspekt der zulässigen Zielsetzung - BayVGH, U.v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928 - BayVBl 1997, 276 ff.; st.Rspr, vgl. etwa BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1264 - juris Rn. 10 und BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 24).Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (st.Rpsr., vgl. dazu m.w.N. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33).
Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens aber, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - a.a.O. Rn. 35).
- VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091
Zulassung eines Bürgerbegehrens
Da aber bereits mit der Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens das Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt in Gestalt der Abstimmungsfreiheit (Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Bayerische Verfassung (BV)) ausgeübt wird, ergeben sich aus der Bayerischen Verfassung auch Mindestanforderungen an die Richtigkeit der Begründung (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.).Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2;… B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.;… U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184).
Die einem Bürgerbegehren beigefügte Begründung muss hingegen noch keinen (vorläufigen) Überblick über die Ausgangssituation und den kommunalpolitischen Streitstand vermitteln (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 35).
Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 35).
- VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576
Zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens
Erforderlich ist lediglich, dass durch die zur Entscheidung gestellte Frage ggf. eine Bindungswirkung nach Art. 18a Abs. 13 Satz 1 GO infolge eines Bürgerentscheids eintritt und insoweit ein verbindlicher Rechtsakt entsteht; es darf sich nicht lediglich um eine unverbindliche Meinungsumfrage zu einer bereits vom Gemeinderat entschiedenen Verwaltungsmaßnahme handeln (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 Rn. 42;… B.v. 22.3.1999 - 4 ZB 98.1352 - BayVBl 1999, 439 Rn. 12).Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGHE BY 70, 119 Rn. 33 m.w.N.).
Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 Rn. 35).
- VG München, 29.04.2024 - M 7 K 23.4110
Unzulässiges Bürgerbegehren, Irreführende Begründung
In rechtlicher Hinsicht werde auf die Entscheidungen des VG Regensburg vom 21. Januar 2009 - RN 3 K 08.00244 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 17. Mai 2017 - 4 B 16.1856 - hingewiesen, aus denen im Folgenden zitiert wurde.Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).
Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 24; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 35).
Die Fragestellung eines Bürgerbegehrens muss in jedem Fall so bestimmt sein, dass die Bürger erkennen können, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids (Art. 18a Abs. 14 GO) nach dessen Entscheidungsinhalt reicht (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992
Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens
Rn. 17 a) Ein Bürgerbegehren kann nur zugelassen werden, wenn die mit ihm unterbreitete Fragestellung ausreichend bestimmt ist (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl. 2018, 22 Rn. 24 m.w.N.).Insbesondere ist nicht mehr entscheidungserheblich, ob in der Aussage, die in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne ermöglichten eine Produktionsausweitung, eine unrichtige Tatsachenbehauptung liegt bzw. ob damit die maßgebende Rechtslage unzutreffend erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage; …
Schon in dieser ersten Phase des direktdemokratischen Verfahrens soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung und Tragweite der mit Ja oder Nein zu entscheidenden Fragestellung erkennen können (Bayerischer VGH, Urteil vom 17.05.2017 - 4 B 16.1856 -, juris Rn. 33).Um eine Verfälschung des Bürgerwillens zu verhindern, müssen die angegebenen Tatsachen zudem auch zutreffend sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17.05.2017 - 4 B 16.1856 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, juris Rn. 34 bis 38;… Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 27).
- VGH Bayern, 15.01.2026 - 4 CE 25.2432
Vorläufiger Rechtsschutz, Bürgerbegehren, Fragestellung, Bestimmtheit, …
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6261
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
- VG Würzburg, 26.04.2023 - W 2 K 22.1548
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633
Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens
- VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 4 E 20.00882
Eilantrag gegen ein konkurrierendes Bürgerbegehren
- VG Bayreuth, 14.12.2023 - B 4 K 22.724
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Klimaentscheid
- VG München, 08.10.2021 - M 7 E 21.5166
Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens - Einstellung der …
- VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203
Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren
- VG München, 16.10.2025 - M 7 E 25.3823
Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "HochhausSTOP" München - unbestimmte …
- VG München, 05.06.2025 - M 7 E 25.2607
Bürgerbegehren, Erfolgloser Eilantrag, Begehrte Zulassung im Eilverfahren, …
- VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629
Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens
- OVG Thüringen, 23.11.2023 - 3 KO 860/20
Inhaltliche Anforderungen an ein kommunales Bürgerbegehren
- VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503
Eilantrag der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes …
- VG München, 04.12.2019 - M 7 K 19.4657
Bürgerbegehren gegen Rathausneubau
- VG München, 16.09.2025 - M 7 K 24.3773
Bürgerbegehren, Kombination zweier Bürgerbegehren, Bauleitplanung, …
- VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
Rücknahme eines Bescheids über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- VG Ansbach, 06.03.2018 - AN 4 E 18.00219
Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zulassung eines Bürgerbegehrens
- VG München, 13.07.2022 - M 7 E 22.3076
Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens bei …
- VGH Bayern, 16.12.2021 - 4 CE 21.2839
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags gem. § 123 VwGO zur …
- VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.43
Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.3772
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
- VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10
Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren
- VG Koblenz, 15.05.2018 - 1 K 991/17
Bürgerbegehren betreffend die Einführung wiederkehrender Beiträge in Erpel …
- VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.42
Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …
- VG Bayreuth, 02.06.2025 - B 4 E 25.353
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- VG München, 21.01.2025 - M 7 E 24.7772
Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren, Abwehrrecht der Vertreter …
- VG Ansbach, 01.07.2020 - AN 4 E 20.01057
Begründung eines Bürgerbegehrens
- VG Bayreuth, 28.04.2025 - B 4 E 25.290
Konkurrierendes Ratsbegehren, keine Spiegelbildlichkeit, keine irreführende und …
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