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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5333
BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90 (https://dejure.org/1990,5333)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1990 - 4 B 16.90 (https://dejure.org/1990,5333)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1990 - 4 B 16.90 (https://dejure.org/1990,5333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber in allgemeine Wohnungen - Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Bodenrechtliche Relevanz einer Nutzungsänderung - Bauplanungsrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung von i.S. der §§ 8 , 9 BauNVO "privilegierter" in frei verfügbare Wohnung als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung; Charakter und Prägung; Berücksichtigung der örtlichen Situation und der Planfestsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90
    Auch die gerügte Abweichung vom Urteil des beschließenden Senats vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 34.86 - (BVerwGE 79, 309 = BRS 48, Nr. 37) besteht nicht.

    Die Kläger meinen, daß das Berufungsgericht versäumt habe, die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen, in die das Gewerbegebiet "hineingeplant" worden sei und die nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats die Eigenart des Baugebiets im Sinne des § 15 Abs. 1 BauNVO mitbestimme (vgl. BVerwGE 79, 309 [BVerwG 04.05.1988 - 4 C 34/86]).

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90
    Unbegründet ist die Rüge der Kläger, daß das Berufungsgericht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 31 = BauR 1983, 443) abgewichen sei.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90
    Angesichts der im Ergänzungsbescheid vom 24. April 1989 gemachten weiteren Auflagen, von denen die im Berufungsurteil im einzelnen dargestellten und von den Klägern in der Beschwerde nicht substantiiert in Zweifel gezogenen emissionsmindernden Wirkungen zu erwarten waren, hätten die Kläger sich in ihrem Beweisantrag nicht auf die pauschale Behauptung beschränken dürfen, diese Auflagen genügten nicht, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks- …

    Dies ergibt sich aus der für die Frage der Zweckentsprechung anzulegenden typisierenden Betrachtung, die zusätzlich die örtliche Situation, in die das Gewerbegebiet hineingeplant worden ist sowie insbesondere den im Bebauungsplan zum Ausdruck gekommenen konkreten planerischen Willen der Gemeinde zu berücksichtigen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, BVerwGE 79, 309; Beschl. v. 16.08.1989 - 4 B 242.88 -, Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 14; Beschl. v. 30.03.1990 - 4 B 16.90 -, juris; Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 -, BRS 73 Nr. 82;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2012 - 5 S 1778/11 -, BauR 2013, 203).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …

    Er macht selbst nicht geltend, dass sich der Senat in den von ihm zitierten Beschlüssen vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (NVwZ 1987, 970) und vom 30. März 1990 - BVerwG 4 B 16.90 - (WUR 1990, 36) zu dem Festsetzungsmodell, das dem angegriffenen Bebauungsplan zugrunde liegt, ausdrücklich oder auch nur mittelbar geäußert habe.
  • VG Freiburg, 24.10.2000 - 4 K 1178/99

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Appartementhauses nach …

    In diesen Fällen kann die bestandsgeschützte, an sich den planerischen Festsetzungen widersprechende Nutzung aber nicht zur Bestimmung der Eigenart des betreffenden Gebietes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herangezogen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.03.1990 - 4 B 16/90 -, Ziegler in: Brügelamnn, a.a.O., § 15 BauNVO RdNrn. 37, 103; vgl. außerdem die Erörterungen unten im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes S. 19 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1996 - 10 A 2266/92

    Errichtung eines Pavillions als ein genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben; …

    Rn. 43 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Februar 1991 - 4 B 16.90 - BRS 52 Nr. 27.
  • VG Würzburg, 29.05.2008 - W 5 K 05.1166

    Guss- und Kernputzerei; Industriegebiet angrenzend an Gewerbegebiet; …

    Mehr kann die Klägerin nicht verlangen, und zwar hinsichtlich ihres Wohnhauses schon deshalb nicht, weil auch in einem GE-Gebiet eine Wohnnutzung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nur ausnahmsweise und für einen bestimmten Zweck und Personenkreis zulässig ist mit der Folge, dass solche Wohnungen selbst dann geringeren Schutz genießen als im Normalfall, wenn anderweitig schon bestandsgeschützte Wohnnutzung vorhanden ist (…Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, BauNVO, 5. Aufl., § 8 BauNVO, Rd.Nr. 11; BVerwG, B.v. 30.03.1990, 4 B 16.90;… BVerwG, U.v. 27.05.1983, 4 C 67/78, BauR 1983, S. 443;… OVG Niedersachsen, B.v. 24.03.2003, 1 LA 47/02, BauR 2003, S. 1009).
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