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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9844
BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90 (https://dejure.org/1990,9844)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 4 B 171.90 (https://dejure.org/1990,9844)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 4 B 171.90 (https://dejure.org/1990,9844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Alternative Begründung einer Klageabweisung hinsichtlich der Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Bebauungsplans - Heranzuziehende Beweise durch ein Gericht zur Feststellung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Außenbereich - Verweigerung des Inkrafttretens eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283 [BVerwG 29.09.1978 - 4 c 30/76]) ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

    So hat er Senat die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützthat (so bereits Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05

    Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen; …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsbildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützt hat (so bereits Beschluss vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluss vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
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