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| BVerwG, 21.09.1982 - 4 B 179.82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionseinlegung hinsichtlich der Auslegung des in den Landesbauordnungen verwendeten Begriffs des "Bauwichs" - Irrevisibilität des landesrechtlichen Bauordnungsrechts - Rechtsgrundsätzliches Klärungsbedürfnis der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Tennisplatzes im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1982 - 1 A 63/80
- BVerwG, 21.09.1982 - 4 B 179.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 4 B 179.82
Auch insoweit würde der Senat in einem zukünftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden haben, ob an seiner bisherigen Auffassung, § 15 BauNVO habe keinen nachbarschützenden Charakter, festzuhalten ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl. 1974, 358); denn nach den von der Beschwerde mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und den Senat deswegen bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts führt die Benutzung des auf dem 4.450 qm großen Grundstück des Beigeladenen angelegten Tennisplatzes nicht zu Belästigungen, die über das in diesem Bereich hinzunehmende Maß hinausgehen.
- VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 CS 18.1076
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Sanierung einer Gastwirtschaft
BVerwG, B.v. 21.9.1982 - 4 B 179.82 - juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 11.3.1997 - 10 S 2815/96 - NVwZ 1999, 439 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 17.10.2002 - 15 CS 02.2068 - BayVBl 2003, 307 = juris Rn. 20; OVG NW, B.v. 2.12.2013 - 2 A 1231/13 - BauR 2014, 1258 = juris Rn. 9; Roeser in König/Roeser/Stock, 3. Auflage 2014, § 1 Rn. 41, jeweils m.w.N.).
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