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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1348
BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80 (https://dejure.org/1980,1348)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 (https://dejure.org/1980,1348)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1980 - 4 B 193.80 (https://dejure.org/1980,1348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 52.72

    Verfügung des Wasser- und Schifffahrtsamtes - Haftungsbeschränkung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Diese letztgenannte Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 52.72 - Buchholz 445.5 § 30 WaStrG Nr. 1 und vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 -) dem Wortlaut entsprechend eng auszulegen.

    Aus den vorgenannten Gründen weicht das Berufungsurteil auch nicht im Hinblick auf die Stellung und die Bedeutung der §§ 24, 25 und 28 WaStrG von dem Urteil des Senats vom 22. August 1975 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 60.77

    Sicherungsmaßnahmen der Strompolizei bei Schiffsunfällen - Unmittelbare …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Diese letztgenannte Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 52.72 - Buchholz 445.5 § 30 WaStrG Nr. 1 und vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 -) dem Wortlaut entsprechend eng auszulegen.

    Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 - Bezug genommen.

  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Es hat diese Frage bejaht, weil die unterschiedliche Regelung unter anderem durch die Erwägung gerechtfertigt sei, daß nach herrschender Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibe, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfahre, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich sei (BGH, DVBl. 1953, 367; BGHZ 16, 12 [15]; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1954, 216).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung setzt vielmehr voraus, daß von einem künftigen Revisionsverfahren die Klärung einer bestimmten, noch offenen Frage des Bundesrechts zu erwarten ist und deshalb die angestrebte Entscheidung in einem Revisionsverfahren dazu dienen konnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Urteil vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Die von der Beschwerde demgegenüber geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des 1. Senats (Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG I C 55.59 - BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [283]) liegt nicht vor.
  • BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
    Es hat diese Frage bejaht, weil die unterschiedliche Regelung unter anderem durch die Erwägung gerechtfertigt sei, daß nach herrschender Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibe, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfahre, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich sei (BGH, DVBl. 1953, 367; BGHZ 16, 12 [15]; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1954, 216).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist als solches nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie hier - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2002 - 3 E 3447/98 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404

    Illegale Abfallverbringung - Anwendungsvorrang europäischen …

    Denn das wirtschaftliche Unvermögen des in Anspruch genommenen Störers zur Befolgung der Anordnung macht diese nicht rechtswidrig (BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3).
  • VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574

    Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf …

    Rn. 30 (a) Das vorgetragene wirtschaftliche Unvermögen der Beigeladenen entbindet diese nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, da es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94), sondern in erster Linie die Durchsetzbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung betrifft.

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung hängt daher nicht davon ab, ob der im Falle ihrer Vollstreckung durch die Ersatzvornahme entstehende Erstattungsanspruch (vgl. Art. 32, 41 BayVwZVG i.V.m. Art. 10 BayKG) im Zeitpunkt seines Entstehens realisierbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80).

  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 22 ZB 10.2874

    Anordnung der Erstellung eines Sanierungsplans für eine Altlast

    Rn. 5 Soweit der Kläger hiergegen einwendet, er könne der Verpflichtung, ein Sanierungsgutachten in Auftrag zu geben, mangels Einkommens nicht nachkommen, weshalb etwas "Unmögliches" bzw. "Strafbares" von ihm verlangt werde, weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass es sich bei wirtschaftlichem Unvermögen um keinen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt und damit - bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, bei der nur ein Störer greifbar ist - ein wirtschaftliches Unvermögen dieses Störers nicht die Rechtmäßigkeit, sondern nur die Durchsetzbarkeit der ordnungsrechtlichen Anordnung betrifft (vgl. BVerwG vom 22.12.1980 Az. 4 B 193/80; Hess. VGH vom 24.8.1994 UPR 1995, 198; OVG RhPf vom 7.5.1991 NVwZ 1992, 499).

    Es weist weiter darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung auch nicht davon abhänge, ob der im Falle ihrer Vollstreckung durch die Ersatzmaßnahme entstehende Erstattungsanspruch (Art. 32, 41 BayVwZVG i.V.m. Art. 10 BayKG) im Zeitpunkt seines Entstehens zu realisieren ist (BVerwG vom 22.12.1980 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12

    Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher …

    Rn. 43 vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 4 B 193/80 -, juris.
  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 192.80

    Bergung eines gesunkenen Schiffes - Gebotenenheit der sofortigen Bergung eines …

    Klarstellend ist zunächst zu bemerken, daß die Klägerin nicht "allein oder vorrangig", sondern neben dem an dem Zusammenstoß beteiligten Schiffer Buil (vgl. hierzu das Beschwerdeverfahren BVerwG 4 B 193.80) "gleichrangig" in Anspruch genommen worden ist.
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98

    Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

    Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994 - 14 TH 1406/94 - UPR 95, 198 f; BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1996 - 10 S 413/96 - VBlBW 97, 110).
  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829

    Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches …

    Wirtschaftliches Unvermögen entbindet grundsätzlich nicht von der Polizeipflichtigkeit und damit nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG vom 22.12.1980 Az. 4 B 193/80; VG Frankfurt vom 29.01.2002 Az. 3 E 3447/98; HessVGH vom 24.08.1994 Az. 14 TH 1406/94).
  • VGH Bayern, 22.09.2014 - 4 CS 14.1990

    Amt, Ersatzvornahme, Gefahrenabwehr, Prozesskostenhilfe, …

    Rn. 4 Im Übrigen gilt allgemein der sicherheitsrechtliche Grundsatz, dass das persönliche oder finanzielle Unvermögen zur Gefahrenbeseitigung bei einer Person, die für den Eintritt der Gefahr verantwortlich ist, dem Erlass einer entsprechenden behördlichen Anordnung nicht entgegensteht, da nur auf diese Weise die Voraussetzungen für eine spätere Ersatzvornahme und damit für eine effektive Gefahrenabwehr geschaffen werden können (BVerwG vom 22.12.1980 - 4 B 193/80 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99

    Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …

    Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (VGH Kassel, Beschl. v. 24.8. 1994 - 14 TH 1406/94 , BVerwG, Beschl. v. 22.12.1980 - 4 B 193.80 , Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3;… VGH Mannheim, Urt. v. 27.9. 1996 - 10 S 413/96 , VBlBW 97, 110).
  • VG Regensburg, 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073

    Bodenschutzrechtliche Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Zustandsstörers

  • VG Ansbach, 25.06.2008 - AN 9 K 07.02310

    Heranziehung des Grundstückseigentums zur Gefahrenausschlussmaßnahme, wenn …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1990 - 20 A 1481/87

    Zu den Grundsätzen der Störerauswahl

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