Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1996 - 4 B 195.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht - Nichteinholung einer sachverständigen Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bienenzucht - Ermittlungspflicht ohne förmlichen Beweisantritt - Unterlassene Ortsbesichtigung - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs 1 S. 1
Verwaltungsprozeßrecht - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Verwertung von Lichtbildern, Augenscheineinnahme vor Ort - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.07.1996 - 15 B 94.3528
- BVerwG, 30.10.1996 - 4 B 195.96
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
Gerichtliche Verpflichtung zur vollständigen Klärung des Sachverhalts; …
Das ist zulässig, wenn, was die Beigeladene nicht in Frage stellt, die Lichtbilder die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276). - BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der …
- BVerwG, 13.06.2007 - 4 B 15.07
Abgrenzung Außenbereich: Verwertung von Karten
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Aspekt des Untersuchungsgrundsatzes zusätzlich der Durchführung einer Ortsbesichtigung nur dann, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten und Fotos in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen (Beschluss vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276).
- BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Verwaltungsprozeßrecht - Feststellung des Verhandungsgegenstandes, Verwertung von …
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Aspekt des Untersuchungsgrundsatzes zusätzlich der Durchführung einer Ortsbesichtigung nur dann, wenn ein Beteiligter geltend macht, daß die Fotos in bezug auf bestimmte für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen (Beschluß vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276). - VGH Bayern, 22.03.2016 - 6 ZB 15.1227
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Sondervorteil bei Erhebung eines …
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Aspekt des Untersuchungsgrundsatzes zusätzlich der Durchführung eines Augenscheins nur dann, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Luftbilder oder Lagepläne in Bezug auf bestimmte für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, B. v. 30.10.1996 - 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276;… BayVGH, B. v. 31.7.2014 - 6 ZB 13.2270 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 31.07.2014 - 6 ZB 13.2270
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtung; natürliche Betrachtungsweise; …
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Aspekt des Untersuchungsgrundsatzes zusätzlich der Durchführung eines Augenscheins nur dann, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Luftbilder oder Lagepläne in Bezug auf bestimmte für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1996 - 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276).
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