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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1975 - IV C 16.75, IV B 2.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1216
BVerwG, 07.04.1975 - IV C 16.75, IV B 2.75 (https://dejure.org/1975,1216)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1975 - IV C 16.75, IV B 2.75 (https://dejure.org/1975,1216)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1975 - IV C 16.75, IV B 2.75 (https://dejure.org/1975,1216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 19; BBauG § 23
    Rechtswirkungen eines Negativattests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Der Hinweis auf das Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (BVerwGE 19, 82 ) beruht auf einem Mißverständnis.

    Für die Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich ist "eine hinreichend konkretisierte planerische Willensbetätigung der Gemeinde" (Beschwerdeschrift S. 11 im Anschluß an BVerwGE 19, 82 [86]) ohne Belang.

  • BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73

    Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Die von ihm ausgehende Feststellungswirkung schließt, solange das Zeugnis besteht, eine Berufung darauf aus, daß zu dem Rechtsvorgang in Wahrheit eine Genehmigung doch erforderlich gewesen sei (und diese Genehmigung nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG als erteilt gelte) (vgl. Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG IV B 156.73 - in Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 5 S. 1 [2 f.] im Anschluß an das Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 53.69 - in Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12 S. 16 [18]).

    Der Vorwurf einer Abweichung von dem Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG IV B 156.73 - (Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 5) geht gleichfalls fehl: Selbst wenn den vorliegenden Fall - im Unterschied zum Fall des Beschlusses vom 20. November 1973 - kennzeichnete, daß das Negativattest nicht (ausdrücklich) beantragt wurde, würde die Entscheidung des Berufungsgerichts allenfalls über den Beschluß vom 20. November 1973 hinausgehen.

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Seine Erteilung unterbricht in jedem Falle eine (etwa) laufende Genehmigungsfrist nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG (vgl. Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - in Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 7 S. 7 [9]).

    Der Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung schließt in der Regel den Hilfsantrag auf Erteilung eines Negativattestes ein (vgl. Beschluß vom 6. September 1968 (a.a.O.]).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Soweit es den vorliegenden Fall berührt, sind die Wirkungen der Erteilung eines sogenannten Negativattestes nicht klärungsbedürftig, weil sie durch die Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt sind: Ein Negativattest, d.h. ein Zeugnis darüber, daß zu einem bestimmten Rechtsvorgang eine Genehmigung nach § 19 BBauG nicht erforderlich ist (vgl. § 23 Abs. 2 Satz 1 BBauG), führt nicht zur Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 BBauG und bindet daher die Entscheidung im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nicht (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - in BVerwGE 31, 22 [25]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Damit stimmt es überein, daß das Berufungsgericht - im Anschluß an das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20 (21]) - für ausschlaggebend gehalten hat, ob und inwieweit "die aufeinanderfolgende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Berufungsurteil S. 15).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn das angestrebte Revisionsverfahren die Klärung einer Rechtsfrage erwarten läßt, deren Klärung "dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 (91]).
  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Das Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14) bezieht sich an der von der Beschwerde angesprochenen Stelle (…a.a.O. S. 17 f.) ebenfalls nicht auf die Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich, sondern auf das Vorliegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange (vgl. § 35 Abs. 3 BBauG).
  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Schließlich liegt auch eine Abweichung von dem Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - (BVerwGE 41, 308 ) nicht vor.
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland - …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75
    Die von ihm ausgehende Feststellungswirkung schließt, solange das Zeugnis besteht, eine Berufung darauf aus, daß zu dem Rechtsvorgang in Wahrheit eine Genehmigung doch erforderlich gewesen sei (und diese Genehmigung nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG als erteilt gelte) (vgl. Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG IV B 156.73 - in Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 5 S. 1 [2 f.] im Anschluß an das Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 53.69 - in Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12 S. 16 [18]).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84

    Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die …

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG 4 B 156.73 - ; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG 4 C 16.75/4 B 2.75 - ) fest, daß ein von der Behörde - fehlerhaft - gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BBauG ausgestelltes Zeugnis, der Rechtsvorgang bedürfe keiner Bodenverkehrsgenehmigung, dies bindend gegenüber dem Adressaten des Zeugnisses auch dann feststellt, wenn zuvor die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 (jetzt § 19 Abs. 3 Satz 6 BBauG 1979) für die Bescheidung-eines Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung abgelaufen ist.
  • BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …

    Das ergibt sich aus der Rechtsnatur des Negativattestes im Vergleich zu der der Bodenverkehrsgenehmigung und aus den unterschiedlichen Anforderungen an das ihnen jeweils vorausgehende Antragsverfahren und ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25]; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG IV C 16.75/IV B 2.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 7).
  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 B 179.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindungswirkung eines …

    Daß einem - rechtmäßigen oder rechtswidrigen - Negativzeugnis im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 (erste Alternative) BBauG - um ein solches und nicht um eine Bodenverkehrsgenehmigung handelt es sich hier - nicht die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG zukommt, ist durch die Rechtsprechung des Senats auch aus jüngster Zeit geklärt (vgl. Beschluß vom 11. August 1978 - BVerwG 4 B 112.78 - mit Hinweis auf das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und den Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG IV C 16.75/IV B 2.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 7).
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