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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34171
VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116 (https://dejure.org/2020,34171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2020 - 4 B 20.1116 (https://dejure.org/2020,34171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2020 - 4 B 20.1116 (https://dejure.org/2020,34171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 315
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Umstritten ist hingegen, ob sich mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die vorhergehende öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung durch Vollzug auf "andere Weise" im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Var. 5 BayVwVfG erledigt (so im Ergebnis BGH, U.v. 7.11.1963 - VII ZR 189.61 - BGHZ 40, 206/210;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2020 - OVG 12 S 30/20 - juris Rn. 7) oder ob das durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis parallel zu der zivilrechtlichen Vertragsbeziehung fortbesteht (so BVerwG, U.v. 22.4.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170/172; BayVGH, B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42).

    Die dadurch erlangte Rechtsposition, die als öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht bezeichnet werden kann, verliert der Einrichtungsbenutzer nicht schon durch eine Kündigung des zivilrechtlichen (Miet-)Vertrags, auch wenn deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen (BayVGH, U.v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - NVwZ 1995, 812; B.v. 10.10.2012, a.a.O.;… U. Stelkens, a.a.O., § 35 Rn. 119; ders., Verwaltungsprivatrecht, S. 1009;… Sodan, a.a.O., § 40 Rn. 345a;… Struzina, a.a.O., 371).

    Will der kommunale Einrichtungsträger das zweistufig begründete Benutzungsverhältnis vollständig beenden, muss er daher über die zivilrechtliche Kündigung hinaus auch seine frühere Zulassungsentscheidung aufheben oder das damit verbundene Recht auf Gewährung des Zugangs zur Einrichtung auf andere Weise zum Erlöschen bringen (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2012, a.a.O., 250 m.w.N.;… Stelkens, a.a.O., S. 1009;… Tanneberg, Die Zweistufentheorie, 2011, S. 87).

    Der kommunalrechtliche Zugangsanspruch des Benutzers wäre von der nachträglichen Beendigung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsrechts nur berührt, wenn der angeführte Grund nicht erst die Modalitäten der Benutzung beträfe, sondern schon für die Zulassungsentscheidung relevant gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2012, a.a.O., Rn. 36 f.).

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 4 CE 19.176

    Gemeindliche Zugangsregelung zu einer öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Rn. 6 Einen gegen die angekündigte Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts gerichteten Eilantrag des Klägers lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 24. Januar 2019 ab (Az. AN 4 E 19.000292); die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss ebenfalls vom 24. Januar 2019 zurück (Az. 4 CE 19.176).

    Rn. 30 Als gesichert dürfte dabei gelten, dass dem Nutzungsinteressenten durch die in Form eines begünstigenden Verwaltungsakts ergehende Zulassungsentscheidung ein grundsätzlicher Anspruch auf Abschluss des zivilrechtlichen Nutzungsvertrags erwächst (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 4 CE 19.176 - GewArch 2019, 477 Rn. 3;… U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 119;… ders., Verwaltungsprivatrecht, 2005, S. 1007; Struzina, GewArch 2019, 369/370).

    Der Senat folgt nunmehr der letztgenannten Rechtsauffassung und hält an der im Beschluss vom 24. Januar 2019 (a.a.O., Rn. 3) geäußerten gegenteiligen Meinung nicht mehr fest.

  • VGH Bayern, 16.09.1994 - 4 B 94.1496
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Die dadurch erlangte Rechtsposition, die als öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht bezeichnet werden kann, verliert der Einrichtungsbenutzer nicht schon durch eine Kündigung des zivilrechtlichen (Miet-)Vertrags, auch wenn deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen (BayVGH, U.v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - NVwZ 1995, 812;… B.v. 10.10.2012, a.a.O.;… U. Stelkens, a.a.O., § 35 Rn. 119; ders., Verwaltungsprivatrecht, S. 1009;… Sodan, a.a.O., § 40 Rn. 345a;… Struzina, a.a.O., 371).

    Der aus der Gemeindeordnung folgende öffentlich-rechtliche Zulassungsanspruch darf nicht mit den Mitteln des Zivilrechts unterlaufen werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.9.1994, a.a.O., 812).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist aber unzulässig, wenn vor Eintritt des erledigenden Ereignisses die Frist zur Anfechtung versäumt wurde (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161/167;… Schübel-Pfister in Eyermann, a.a.O., § 113 Rn. 94 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 4 CE 18.1224

    Öffentliche Einrichtung bei Trägerschaft eines Vereins; keine Beschränkung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Rn. 24 Öffentliche Einrichtungen in diesem Sinne sind alle Verwaltungsressourcen (Personal- und Sachmittel), die von einer Gemeinde durch Widmungsakt der allgemeinen Benutzung durch Ortsansässige zur Verfügung gestellt und von ihr im öffentlichen Interesse unterhalten werden (BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 4 CE 18.1224 - BayVBl 2019, 50 Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15

    Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Zwei-Stufen-Lehre

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Die Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung berechtigt lediglich zur Nutzung "nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften" (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO) und im vertraglich vorgesehenen Umfang (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.5.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 18.6.2018 - 10 ME 207/18 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18

    Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Die Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung berechtigt lediglich zur Nutzung "nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften" (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO) und im vertraglich vorgesehenen Umfang (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.5.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 18.6.2018 - 10 ME 207/18 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 4 CE 13.2125

    Kein Zirkus in Bad Neustadt a. d. Saale

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    In der tatsächlichen Vergabepraxis der Beklagten kann aber eine konkludente Widmung gesehen werden (zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 4 CE 13.2125 - NVwZ-RR 2014, 110 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Auch die in dem Räumungsverlangen liegende Rückforderung der zuvor erbrachten Leistung deutete darauf hin, dass die Beklagte das Rechtsverhältnis insgesamt rückabwickeln und dazu die frühere Zugangsgewährung aufheben wollte (vgl. zum Subventionsrecht BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 3 C 79.82 - NVwZ 1985, 488/489 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20

    Kommunalrecht: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung bei Kündigung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
    Umstritten ist hingegen, ob sich mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die vorhergehende öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung durch Vollzug auf "andere Weise" im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Var. 5 BayVwVfG erledigt (so im Ergebnis BGH, U.v. 7.11.1963 - VII ZR 189.61 - BGHZ 40, 206/210; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2020 - OVG 12 S 30/20 - juris Rn. 7) oder ob das durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis parallel zu der zivilrechtlichen Vertragsbeziehung fortbesteht (so BVerwG, U.v. 22.4.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170/172;… BayVGH, B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen …

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

  • VG München, 12.11.2025 - M 7 K 24.4620

    Zulassung zu öffentlicher Einrichtung, Nutzung einer Sportanlage durch …

    Eine Einrichtung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO setzt demnach voraus, dass die Gemeinde eine ihr obliegende Aufgabe wahrnimmt und im Wege einer Widmung, die auch durch konkludentes Handeln geschehen kann, den Einrichtungszweck sowie den Benutzerkreis festlegt (…vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 4 CE 18.1224 - juris Rn. 13 m.w.N.; U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 24).

    In der tatsächlichen Vergabepraxis der Beklagten kann aber eine konkludente Widmung gesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 26 m.w.N.;… VG München, B.v. 25.11.2024 - M 7 E 24.6849 - Rn. 18).

    Der Kläger kann seine Rechte auch nicht durch Gestaltungs- oder Leistungsklage geltend machen (vgl. § 43 Abs. 2 GO), da konkret das Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlichrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen den Beteiligten streitig ist (vgl. auch BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 19 ff.).

    Zudem vertritt sie weiterhin die Auffassung, dass es sich bei der Sportanlage nicht um eine öffentliche Einrichtung im Sinne der Gemeindeordnung handelt (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 21).

    Nunmehr ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass sich mit dem Zustandekommen des zivilrechtlichen Vertrags die vorhergehende öffentlichrechtliche Zulassungsentscheidung nicht durch Vollzug auf "andere Weise" im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Var. 5 BayVwVfG erledigt, sondern das durch Verwaltungsakt begründete öffentlichrechtliche Rechtsverhältnis parallel zu der zivilrechtlichen Vertragsbeziehung fortbesteht (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Will der kommunale Einrichtungsträger das zweistufig begründete Benutzungsverhältnis vollständig beenden, muss er daher über die zivilrechtliche Kündigung hinaus auch seine frühere Zulassungsentscheidung aufheben oder das damit verbundene Recht auf Gewährung des Zugangs zur Einrichtung auf andere Weise zum Erlöschen bringen (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Die konkludente Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung steht insoweit unausgesprochen unter der auflösenden Bedingung (Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG), dass das vertraglich begründete Nutzungsrecht nicht vorzeitig aufgrund einer gravierenden Pflichtverletzung entfällt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 36).

    Rn. 28 Daher war der Erlass eines (Teil-)Widerrufsbescheids (vgl. Art. 49 Abs. 2 BayVwVfG) erforderlich (vgl. auch BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 33f.).

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …

    Eine Einrichtung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO setzt demnach voraus, dass die Gemeinde eine ihr obliegende Aufgabe wahrnimmt und im Wege einer Widmung, die auch durch konkludentes Handeln geschehen kann, den Einrichtungszweck sowie den Benutzerkreis festlegt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 24).

    Es genügt indes auch eine durch eine tatsächliche Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (…vgl. BayVGH, B.v.10.10.2013 - 4 CE 13.2125 - juris Rn. 10 m.w.N.;… B.v. 4.1.2012 - 4 CE 11.3002 - juris Rn. 9; U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 26).

  • VG Regensburg, 26.01.2022 - RO 5 E 21.2248

    Kein Anspruch auf Aushebung des Vergabeverfahrens für die Zulassung zu einem …

    Eine Einrichtung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO setzt demnach voraus, dass die Gemeinde eine ihr obliegende Aufgabe wahrnimmt und im Wege einer Widmung, die auch durch konkludentes Handeln geschehen kann, den Einrichtungszweck sowie den Benutzerkreis festlegt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 24).

    Es genügt indes auch eine durch eine tatsächliche Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (…vgl. BayVGH, B.v.10.10.2013 - 4 CE 13.2125 - juris Rn. 10 m.w.N.;… B.v. 4.1.2012 - 4 CE 11.3002 - juris Rn. 9; U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504

    Ausschluss vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung

    Der Abschluss dieser Verträge, mit denen die Nutzungsmodalitäten der gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 KitaS als öffentliche Einrichtung (Art. 21 GO) geführten Kindertageseinrichtung geregelt wurden, ließ das durch die vorangegangene Zulassungsentscheidung der Antragsgegnerin begründete öffentlich-rechtliche Benutzungsrecht unberührt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

    Eine Einrichtung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO setzt demnach voraus, dass die Gemeinde eine ihr obliegende Aufgabe wahrnimmt und im Wege einer Widmung, die auch durch konkludentes Handeln geschehen kann, den Einrichtungszweck sowie den Benutzerkreis festlegt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 24).

    Es genügt indes auch eine durch eine tatsächliche Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (…vgl. BayVGH, B.v.10.10.2013 - 4 CE 13.2125 - juris Rn. 10 m.w.N.;… B.v. 4.1.2012 - 4 CE 11.3002 - juris Rn. 9; U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 4 ZB 21.1406

    Voraussetzungen für einen Rückzahlungsanspruch trotz bestandskräftigem …

    Rn. 19 Im Fortbestehen eines unanfechtbar gewordenen Abgabenbescheids liegt allerdings ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen der gezahlten Geldleistung, der einen mittels Leistungsklage durchsetzbaren Rückzahlungsanspruch ausschließt (…BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 Rn. 20; vgl. auch BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 31).
  • VG Würzburg, 02.07.2024 - W 3 S 24.1126

    Eilrechtsschutz gegen Ausschluss aus Kindertagesstätte

    Die Zulassungsentscheidung zu dieser öffentlichen Einrichtung begründet damit ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis und -recht (BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 30).
  • VG München, 08.09.2022 - M 17 S 22.4271

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ausschluss von der Kindertagesstätte

    Der Abschluss dieser Verträge, mit denen die Nutzungsmodalitäten der als öffentliche Einrichtung (Art. 21 GO) geführten Kindertageseinrichtung geregelt wurden, ließ das durch die vorangegangene Zulassungsentscheidung der Antragsgegnerin begründete öffentlichrechtliche Benutzungsrecht unberührt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.10.2025 - 4 C 25.1353

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs

    Rn. 12 Auf die vom Verwaltungsgericht in seinem Verweisungsbeschluss erörterte Frage, ob die Fernwärmeversorgung durch den Eigenbetrieb des Beklagten, wie der Kläger annimmt, als eine auf einer (ausdrücklichen oder konkludenten) Widmung beruhende öffentliche Einrichtung anzusehen ist, kommt es im Rahmen der Rechtswegbestimmung ebenso wenig an wie auf die daran anknüpfenden Fragen, ob durch die Belieferung des Klägers mit Fernwärme ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis entstanden ist und ob (auch) dieses durch die Kündigungserklärung des Beklagten beendet wurde bzw. beendet werden sollte (allgemein dazu BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris).
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