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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11470
BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93 (https://dejure.org/1994,11470)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1994 - 4 B 203.93 (https://dejure.org/1994,11470)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1994 - 4 B 203.93 (https://dejure.org/1994,11470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der Darlegungspflicht des geltend gemachten Zulassungsgrundes - Voraussetzungen eines vorhandenen Bebauungszusammenhangs - Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93
    Zutreffend ist allerdings, daß sich das Berufungsgericht nicht - zumindest nicht ausdrücklich - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befaßt hat, nach der ein unbebautes (und auch nicht optisch durch Bebauung geprägtes) Grundstück am Rande eines Bebauungszusammenhangs dann noch zum Innenbereich gehören kann, wenn es ihm, etwa wegen eines hinter ihm liegenden Geländehindernisses oder wegen anderer topographischer Verhältnisse, bei wertender Betrachtung im Einzelfall zugerechnet werden muß (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - BRS 48 Nr. 45 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127; Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138, jeweils mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Tatsachengerichte keineswegs verpflichtet, en; vielmehr kann eine Ortsbesichtigung - so sinnvoll sie häufig auch sein mag - unterbleiben, wenn das Gericht seine Überzeugungsbildung hinreichend schon aus anderen Erkenntnisquellen gewinnen kann (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 228 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93
    Zutreffend ist allerdings, daß sich das Berufungsgericht nicht - zumindest nicht ausdrücklich - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befaßt hat, nach der ein unbebautes (und auch nicht optisch durch Bebauung geprägtes) Grundstück am Rande eines Bebauungszusammenhangs dann noch zum Innenbereich gehören kann, wenn es ihm, etwa wegen eines hinter ihm liegenden Geländehindernisses oder wegen anderer topographischer Verhältnisse, bei wertender Betrachtung im Einzelfall zugerechnet werden muß (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - BRS 48 Nr. 45 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127; Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138, jeweils mit weiterem Nachweis).
  • OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 29.88

    Baugenehmigung; Bindungswirkung; Mündliche Angaben; Teilungsgenehmigung; Dispens

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Tatsachengerichte keineswegs verpflichtet, en; vielmehr kann eine Ortsbesichtigung - so sinnvoll sie häufig auch sein mag - unterbleiben, wenn das Gericht seine Überzeugungsbildung hinreichend schon aus anderen Erkenntnisquellen gewinnen kann (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 228 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - mit weiterem Nachweis).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Daraus ergibt sich jedoch keine topografische Zäsur, die den südöstlichen Teil des Grundstücks noch zum Innenbereich gehören lässt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 14 ZB 09.425

    Keine ernstlichen Zweifel

    Daraus ergibt sich, dass einerseits auch der unbebaute Teil eines bebauten Grundstücks je nach den Umständen des Einzelfalls den Bebauungszusammenhang unterbrechen kann (BVerwG vom 22.7.1993 Az. 4 B 78/93), andererseits aber auch ein unbebautes (und auch nicht optisch durch Bebauung geprägtes) Grundstück am Rande eines Bebauungszusammenhangs dann noch zum Innenbereich gehören kann, wenn es diesem, etwa wegen eines hinter ihm liegenden Geländehindernisses oder wegen anderer topographischer Verhältnisse, bei wertender Betrachtung im Einzelfall zugerechnet werden muss (…vgl. z.B. BVerwG vom 27.5.1988 a.a.O.; BVerwG vom 12.12.1990 ZfBR 1991, 126 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138, jeweils m.w.N.; BVerwG vom 1.8.1994 Az. 4 B 203/93).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2002 - 17 U 34/02

    Grundstücksenteignung: Einstufung von Grundstücksflächen als Bauerwartungsland …

    Vielmehr kann die gerichtliche Überzeugungsbildung auch auf aussagekräftiges Kartenmaterial, Lichtbilder bzw. die Schilderung ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützt werden, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich durch einen Augenschein zusätzliche bzw. abweichende Erkenntnisse ergeben könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. August 1994, 4 B 203/93, juris, Dokument WBRE41000232;… Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 2. Aufl., Rdn. 1422 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 1 ZB 18.1772

    Beseitigung eines Reitplatzes

    Ein unbebautes (und auch nicht optisch durch Bebauung geprägtes) Grundstück am Rande eines Bebauungszusammenhangs kann dann noch zum Innenbereich gehören, wenn es ihm, etwa wegen eines hinter ihm liegenden Geländehindernisses oder wegen anderer topografischer Verhältnisse bei wertender Betrachtung im Einzelfall zugerechnet werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - ZfBR 2000, 428; B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7; U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126; B.v. 27.5.1988 - 4 B 71.88 - BauR 1988, 444).
  • VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und …

    Geländehindernisse, Erhebungen, aber auch Einschnitte im Landschaftsbild wie etwa ein Fluss oder ein Graben können ebenso wie eine Straße oder eine Bahnlinie den Bebauungszusammenhang unterbrechen und eine trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. z.B. BVerwG v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2009 - 1 ZB 08.967

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für Wohngebäude; …

    Auch eine Straße oder ein Weg kann je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (BVerwG vom 12.12.1990 ZfBR 1991, 126; vom 1.8.1994 - 4 B 203/93 - juris; vom 4.1.1995 BRS 57 Nr. 93; vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157; vom 2.3.2000 ZfBR 2000, 428).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

    Maßgeblich ist, ob die Fläche im Auge des Betrachters noch durch die Bebauung geprägt wird (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 1 ZB 17.449

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus im Außenbereich

    ..., kann unter den festgestellten Umständen keine topografische Grenze darstellen, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zugehörigkeit einer Fläche zum Bebauungszusammenhang erzeugt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 1 ZB 23.35

    Kein Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Außenbereich - …

    Bei einer größeren Entfernung - wie im Bereich des Vorhabenstandorts - kann dies nur ausnahmsweise angenommen werden und wird regelmäßig weitere besondere Umstände voraussetzen, die hier nicht ersichtlich sind (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 29.04.2025 - 1 ZB 23.1516

    Vorbescheid für Wohnanlage mit Tiefgarage - Abgrenzung Außenbereich

    Bei einer größeren Entfernung zwischen einer topografischen Besonderheit und der vorhandenen Bebauung - wie hier - kann ein Bebauungszusammenhang nur ausnahmsweise angenommen werden und setzt ein solcher regelmäßig weitere besondere Umstände voraus (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 4 B 203.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 14 ZB 09.319

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Ansbach, 12.06.2018 - AN 3 K 17.01500

    Vorliegen eines Ortsteils

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01402

    Vorbescheid; Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich; öffentliche Belange; …

  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 1 ZB 07.1140

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für ein …

  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 2 ZB 09.177

    Fehlende Zulassungsgründe; Außenbereich; Splittersiedlung

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