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| OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1990 - 4 B 210/90 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 1990 - 4 B 210/90 (https://dejure.org/1990,9191)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert; Subventionsrechtliche Konkurrentenklage; Gewährte Beihilfe ; Wettbewerbsnachteil; Beihilfe; Zinsloses Darlehen; Rückzahlung eines zinslosen Darlehens; Zahlung eines angemessenen Ausgleichs
Verfahrensgang
- VG Köln, 14.06.1984 - 1 K 4032/83
- VG Köln, 09.11.1989 - 1 K 4032/83
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1990 - 4 B 210/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 671
Wird zitiert von ...
- VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16 Die Rechtsbehelfsbelehrung ist bereits dann falsch, wenn der entsprechende Zusatz geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwG, NJW 1979, 1670 [BVerwG 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77/78] ; NJW 1991, 508; Hessischer VGH, NVwZ-RR 1990, 671 [OVG Nordrhein-Westfalen 04.04.1990 - 4 B 210/90] ; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 385).
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