Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Beschwerdebescheid nach Fristablauf; Fiktion der Beschwerdeablehnung; Rechtswirkung
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Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Fiktion der Beschwerdeablehnung/Rechtswirkung; Fiktion der Beschwerdeablehnung/Beschwerdebescheid nach Fristablauf
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.05.1968 - 100 VII 67
- BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 105.53
Möglichkeit eines Einspruchs nach Ablauf der in § 48 Abs. 2 MRVO 165 …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Fiktion der Einspruchsablehnung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 MRVO Nr. 165, dem die Vorschrift des § 142 Abs. 3 Satz 1 FlurbG nachgebildet ist, ausgesprochen hat und worauf auch der Kläger zutreffend hinweist, eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage zu schaffen und zu vermeiden, daß die unterlassene Bescheidung der Beschwerde die Erhebung einer Anfechtungsklage unmöglich machen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 105.53 - [BVerwGE 1, 55 f.]).Eine Abweichung von dem schon angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 1, 55 liegt nicht vor.
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Das Urteil des Flurbereinigungsgerichts ist auch hinsichtlich der an die Darlegungen eines Teilnehmers im Rahmen, seiner Schätzbeschwerde zu stellenden Anforderungen nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - (RdL 1959, 221) und vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - (BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217) abgewichen. - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Ferner muß dargelegt werden, daß sich die Aufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen und daß das Gericht bei Vermeidung des gerügten Aufklärungsmangels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder hätte gelangen können (vgl. Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - [BVerwGE 5, 12, 12 [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54]]).
- BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Das Urteil des Flurbereinigungsgerichts ist auch hinsichtlich der an die Darlegungen eines Teilnehmers im Rahmen, seiner Schätzbeschwerde zu stellenden Anforderungen nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - (RdL 1959, 221) und vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - (BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217) abgewichen. - BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber ein Verfahrensbeteiligter nicht mehr mit Einwendungen gehört werden kann, die nicht den Gegenstand des Vorverfahrens gebildet haben (BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59 - [RdL 1960, 189]), hat das Flurbereinigungsbericht zu Recht nur die bis zum Eintritt der Fiktionswirkung am 21. März 1967 vorgebrachten Beschwerdepunkte einer rechtlichen Beurteilung unterzogen. - BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; Wertermittlung/Wertumstand, wesentlicher; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Zu Unrecht meint der Kläger weiter, daß das Urteil des Flurbereinigungsgerichts mit der Feststellung, die Abwertung der früheren Feldwege um etwa 2 bis 3 Punkte gegenüber den anliegenden Grundstücken sei nicht zu beanstanden, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 56.61 - (RdL 1963, 249) abgewichen sei. - BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Widerspruch/Rechtsanwaltsgebühren; Kosten/Erstattung im Vorverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Argumente zu erörtern und zu widerlegen; vielmehr kann es sich darauf beschränken, die für die Entscheidung erheblichen Punkte abzuhandeln (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -). - BVerwG, 07.09.1956 - II C 197.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Ferner muß dargelegt werden, daß sich die Aufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen und daß das Gericht bei Vermeidung des gerügten Aufklärungsmangels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder hätte gelangen können (vgl. Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - [BVerwGE 5, 12, 12 [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54]]).
- BVerwG, 14.01.1971 - IV CB 145.68
Widerspruch/Planänderung, nachträgliche; Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; …
Durch diese wird mithin in gleicher Weise wie durch einen formellen Bescheid das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und damit die Voraussetzung für die Anfechtungsklage nach § 141 Abs. 1 FlurbG geschaffen (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 219.68 -).Hiergegen findet jedoch, da der Kläger insoweit keine gesetzliche Frist versäumt hat, eine Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 3 FlurbG in Verbindung mit Absatz 2 nicht statt (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 219.68 -).
- BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtentscheidung über eine …
Durch sie wurde mithin in gleicher Weise wie durch Erlaß eines formellen Bescheides das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und damit die Voraussetzung für die Anfechtungsklage nach § 141 Abs. 1 FlurbG geschaffen (Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 219.68 - Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 - [Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 2]). - BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Rechtsmittel
Die Rechtsausführungen des Flurbereinigungsgerichts zu den §§ 134 und 142 FlurbG und die Anwendung dieser Vorschriften auf den vorliegenden Fall stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 219.68 - und dortige Zitate), so daß auch die dagegen gerichtete Verfahrensrüge der Klägerinnen fehl geht.
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