Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1983 - 4 B 224.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandsschutz einer privilegierten Nutzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe
Auszug aus BVerwG, 29.11.1983 - 4 B 224.83
Daß § 35 Abs. 4 BBauG 1976/79 dem Bauherrn nur dann zugute kommt, wenn die gemäß § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BBauG privilegierte - hier landwirtschaftliche - Nutzung bis zu der gemäß § 35 Abs. 4 BBauG beabsichtigten Nutzungsänderung fortgedauert hat, ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. das im Berufungsurteil zitierte Urteil des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - BauR 1983, 51; BRS 39 Nr. 86).
- VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15
Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf …
Im Übrigen vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück (st. Rspr. vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.83 4 -, BRS 40 Nr. 192). - VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
Nachbarantrag gegen Grenzbalkon
Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).
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