Rechtsprechung
| BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Heranziehung der Berechnungsmethode der Baunutzungsverordnung (BauNO) für die Ermittlung der Geschossflächenzahl
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.07.1986 - 2 B 84 A.2163
- BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86
Das Berufungsurteil weicht nicht von der in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) ab.Mit dem Einwand, die Geschoßflächenzahl sei im Rahmen des § 34 Abs. 1 BBauG im Hinblick auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen ein willkürlicher Maßstab, bezeichnet die Beschwerde ebenfalls nicht, in welcher Beziehung das Berufungsurteil von der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1978 (a.a.O.) abwiche.
Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit dem genannten Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 (a.a.O.) geprüft, ob das Vorhaben bodenrechtlich beachtliche, erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen geeignet sei (UA S. 6/7).
Der Senat hatte in der genannten Entscheidung vom 26. Mai 1978 (a.a.O. S. 381) ausgeschlossen, bei der vorhandenen Bebauung solche bauliche Anlagen oder einzelne von deren Merkmalen außer Acht zu lassen, die städtebaulich unerwünscht sind.
Der Senat hat dies in dem Urteil vom 26. Mai 1978 (a.a.O. S. 387) damit zum Ausdruck gebracht, daß die "Planungsbedürftigkeit" eines Vorhabens indizielle Bedeutung dafür haben könne, daß sich ein Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86
Der Rechtssache kommt mit den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Fragen keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. dazu auch BVerwGE 13, 90 [91]).
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos; die gegen das Berufungsurteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 31. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 224.86 - (nicht veröffentlicht) zuruckgewiesen.Daß dies auch gesetzlich gewollt war, hat der Senat ferner § 34 Abs. 3 Satz 2 BBauG 1976/79 entnommen, durch den ausdrücklich auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung über das zulässige Maß der Bebauung und damit auch auf die Vorschriften über die Geschoßflächenzahl als Maßstab Bezug genommen werde (Beschluß vom 31. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 224.86 - n. v.).
Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln …
Daß dies auch gesetzlich gewollt war, hat der Senat ferner § 34 Abs. 3 Satz 2 BBauG 1976/79 entnommen, durch den ausdrücklich auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung über das zulässige Maß der Bebauung und damit auch auf die Vorschriften über die Geschoßflächenzahl als Maßstab Bezug genommen werde (Beschluß vom 31. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 224.86 - nicht veröffentlicht).Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
- VGH Bayern, 27.09.1991 - 2 B 90.1019
Bauordnungsrecht: Ausbau von Dachgeschoßen, Maß der baulichen Nutzung
Zu diesen Merkmalen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung gehört auch die tatsächliche Geschoßflächenzahl (vgl. BVerwG Nr. 4 B 224.86, B.v. 31.10.1986 S. 2 der BA).
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