Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung von Abweichungsrüge, Bedeutungsrüge und Verfahrensrüge - Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage - Teilungsgenehmigung für ein Grundstück - Anforderungen an die Begründung der ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 42 Abs. 2
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.08.1996 - 6 L 3325/94
- BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 522 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage kann nur dann bejaht werden, wenn die von dem Kläger begehrte Aufhebung im Falle ihrer Stattgabe dazu dienen kann, der Rechtsposition des Klägers zu nützen; denn Voraussetzung jeder Klage ist, daß die Inanspruchnahme des Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers nicht von vornherein nutzlos ist, daß die Klage also geeignet ist, seine subjektive Rechtsstellung zu verbessern (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23.94 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, sich mit jedem Gesichtspunkt aus dem Vorbringen des Klägers im einzelnen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]). - BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Hinsichtlich der in der Beschwerde aufgeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 4. Februar 1986 - BVerwG 4 B 7 - 9.86 - BRS 46 Nr. 64 - und Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - BRS 28 Nr. 28) wäre dies auch nicht möglich, weil diese Entscheidungen zur (objektiven) Rechtmäßigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ergangen sind, während es im vorliegenden Verfahren um die Frage geht, ob (subjektive) Rechte des Nachbarn durch die Zulassung eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich verletzt werden.
- BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94
Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid - …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage kann nur dann bejaht werden, wenn die von dem Kläger begehrte Aufhebung im Falle ihrer Stattgabe dazu dienen kann, der Rechtsposition des Klägers zu nützen; denn Voraussetzung jeder Klage ist, daß die Inanspruchnahme des Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers nicht von vornherein nutzlos ist, daß die Klage also geeignet ist, seine subjektive Rechtsstellung zu verbessern (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23.94 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86
Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Blockinneres - Hauptgebäude - Nebengebäude - …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Hinsichtlich der in der Beschwerde aufgeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 4. Februar 1986 - BVerwG 4 B 7 - 9.86 - BRS 46 Nr. 64 - und Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - BRS 28 Nr. 28) wäre dies auch nicht möglich, weil diese Entscheidungen zur (objektiven) Rechtmäßigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ergangen sind, während es im vorliegenden Verfahren um die Frage geht, ob (subjektive) Rechte des Nachbarn durch die Zulassung eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich verletzt werden. - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …
Allerdings ist anerkannt, dass beispielsweise eine rechtsmissbräuchliche Begründung von Eigentum dazu führen kann, dass eine hierauf gegründete Klagebefugnis abgesprochen werden darf (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.); weiterhin ist anerkannt, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein kann, wenn etwa die Inanspruchnahme eines Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers von vornherein nutzlos ist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 224.96 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09
Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, NJW 2004, 698 = juris Rn. 28, und Beschluss vom 7. Februar 1997 - 4 B 224.96 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 = juris Rn. 2. - BVerwG, 02.04.2026 - 4 B 9.25
Auf die Rechtslage bei Genehmigungserteilung kommt es an!
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung nur dann nicht gegeben ist, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, die Klage also zurzeit nutzlos ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 4 C 23.94 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213 S. 12 f.; Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - NVwZ 1994, 482, vom 7. Februar 1997 - 4 B 224.96 - [insoweit in Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 nicht abgedruckt] juris Rn. 3 …und vom 6. Oktober 2020 - 4 B 10.20 - juris Rn. 11 m. w. N.). - VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz; …
Rn. 52 Ein schutzwürdiges Interesse an der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes fehlt, wenn die Klage nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Klägers zu verbessern, letztlich also auch im Erfolgsfall völlig nutzlos wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698, juris Rdnr. 28, und BVerwG, Beschluss vom 07.02.1997 - 4 B 224.96 - juris Rdnr. 2). - VGH Bayern, 03.03.2022 - 13 A 21.1148
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Ausführungsanordnung nach § …
Rn. 17 1. Soweit es die Ausführungsanordnung vom 19. Juli 2018 betrifft, ist die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig, da insoweit Bestandskraft besteht (vgl. allg. BVerwG, B.v. 7.2.1997 - 4 B 224.96 - juris Rn. 2).
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