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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3607
BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82 (https://dejure.org/1983,3607)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1983 - 4 B 230.82 (https://dejure.org/1983,3607)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1983 - 4 B 230.82 (https://dejure.org/1983,3607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Fehlende Sicherung einer ausreichenden Erschließung - Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft und damit der öffentlichen Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82
    Daß die Eigenart der Landschaft der fraglichen Außenbereichsfläche auch von der sie umgebenden Landschaft geprägt wird, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66;… Beschluß vom 9. September 1977, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß gegen ein auf mehrere jeweils selbständig tragende Gründe gestütztes Urteil die Revision nur zugelassen werden kann, wenn jeder der Gründe zur Zulassung Anlaß gibt (Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG IV B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77

    Fehlender Charakter einer Erholungslandschaft bei Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82
    Daß eine nicht nach § 35 Abs. 1 BBauG privilegierte bauliche Nutzung solcher Außenbereichsflächen, welche - abweichend von der Regel - nicht land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind und auch nicht als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit in Betracht kommen, nicht die natürliche Eigenart der Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 tiré 7 BBauG beeinträchtigt, bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren; das liegt auf der Hand und ist übrigens vom Senat - wie die Beschwerde verkennt - z.B. in der Entscheidung vom 8. September 1977 - BVerwG IV B 41.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 140) ausgeführt worden.
  • VGH Bayern, 29.06.2026 - 1 CS 26.652

    Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Baugenehmigung für die …

    Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch für Erholungszwecke oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, B.v. 18.1.1983 - 4 B 230.82 - juris Rn. 4; B.v. 8.9.1977 - IV B 41.77 - BauR 1977, 403).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 4 B 139.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Soweit die Beschwerde weiterhin eine Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Senats vom 8. September 1977 - BVerwG 4 B 41.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 140) und vom 18. Januar 1983 - BVerwG 4 B 230.82 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 195) zur Frage einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft geltend macht, richtet sich ihr Vorbringen gegen eine weitere Begründung der Vorinstanzen dafür, daß das klägerische Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtige.
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