Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 25.05.2012 - 4 B 237/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AEUV Art 107; SächsGemO § 36 Abs. 3, § 95 Abs. 3 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Gemeinderates zur Vorlage des Gutachtens "Beihilfenrechtliche Überprüfung des Beteiligungsportfolios der Landeshauptstadt Dresden"
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.08.2011 - 7 L 384/11
- OVG Sachsen, 25.05.2012 - 4 B 237/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09
Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2012 - 4 B 237/11
Nach Sinn und Zweck der Regelung ist bei der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind, auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009, SächsVBl. 2009, 240).
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …
Nach Sinn und Zweck der Regelung ist bei der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind, auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 -, juris 29; SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2012 - 4 B 237/11 -, juris Rn. 4 unter Hinweis auf SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009, SächsVBl. 2009, 240).§ 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SächsGemO verlangt dabei nicht die Beifügung von Unterlagen, die sich mit allen bei der anschließenden Beratung stellenden Fragen befassen; erforderlich sind die Unterlagen, die über den wesentlichen Sachverhalt und die maßgeblichen Gründe informieren (SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2012 - 4 B 237/11 -, juris Rn. 8).
- BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober …
Diese sind wiederum zu einer effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Informationen aus dem Bereich der Verwaltung angewiesen und haben daher als Ausfluss ihrer Mitgliedschaft einen individuellen verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch, um die Kontrolle über die Tätigkeit der Verwaltung effektiv ausüben zu können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, NVwZ-RR 2010, 123, 124), wie auch eine Verpflichtung, sich selbständig über die Angelegenheiten der Gemeinde zu informieren (vgl. Katz, KommJur 2018, 241, 242 sowie zur Obliegenheit eines Gemeinderatsmitglieds, selbständig Anfragen an die Verwaltung zu richten, OVG Sachsen, LKV 2012, 366 Rn. 8). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
Gültigkeit einer Veränderungssperre
Nach Sinn und Zweck der Regelungen des § 53 Abs. 4 Satz 3 KVG LSA und des § 1 Abs. 2 Satz 1 GeschO ist bei der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind, auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.05.2012 - 4 B 237/11 -, juris, RdNr. 4).
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