Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Acker-Grünland-Verhältnis; Einlage; Gesamtabfindung; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Kulturartenverhältnis; Nutzung; Nutzungsart; Nutzungsänderung; Versetzung eines Zaunes; Wertermittlung; Wertumstand, ...
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wirtschaftserschwernis/Versetzung eines Zaunes; Wiederzuteilung/Einlage; Wertermittlung/Wertumstand, wesentlicher; Wertänderung/Wertänderung, nachträgliche; Nutzung/Nutzungsart; Nutzung/Nutzungsänderung; Kulturartenverhältnis/Änderung; Gleichwertigkeit von Einlage und ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1968 - IX G 40/66
- BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Soweit die Kläger in ihrer Beschwerdeschrift bei der Schilderung des wesentlichen Sachverhalts ihre Abfindung allgemein als "nicht gerecht" bzw. als "nicht dem Gesetz entsprechend" bemängeln, kann dies der Rechtssache auch dann eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung nicht verleihen, wenn die Rechtssache; in tatsächlicher Einsicht möglicherweise zum Teil eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn nie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (BVerwGE 13, 90 [91-92] , Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI B 7.63 -). - BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Die in § 44 Abs. 2 FlurbG genannten Wertumstände sind bei der Landabfindung zu berücksichtigen; d.h. sie müssen bei der Ermittlung des Gesamttauschwertes wertgerecht in Ansatz gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51 [52]]). - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertsteigerung; Werterhöhung/Werterhöhung, …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits grundsätzlich entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung in dem Zeitpunkt gegeben sein muß, in den die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten, d.h. mit dem in der Ausführungsanordnung festgesetzten Zeitpunkt (vgl. Urteile vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - [BVerwGE 8, 343] und vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [RdL 1970, 20]).
- BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits grundsätzlich entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung in dem Zeitpunkt gegeben sein muß, in den die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten, d.h. mit dem in der Ausführungsanordnung festgesetzten Zeitpunkt (vgl. Urteile vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - [BVerwGE 8, 343] und vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [RdL 1970, 20]). - BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
Aufstellung eines mechanisch betriebenen Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Vom Bundesverwaltungsgericht wurde bereits grundsätzlich entschieden, daß die Bezugnahme auf den Inhalt eines anderen Urteils - Entsprechendes muß für einen in Bezug genommenen Beschluß gelten - nur dann zulässig ist, wenn die Entscheidung in demselben Prozeß oder in einem Vorprozeß zwischen denselben Parteien ergangen oder zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60 - [GewArch 1964, 9 = Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 4 und BVerwG 451.20, § 33 f. GewO Nr. 3]). - BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Vielmehr ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits grundsätzlich entschieden hat, der gesamte alte Besitz der gesamten Abfindung gegenüberzustellen (vgl. Beschluß vom 25. April 1956 - BVerwG I B 201.55 - [BVerwGE 3, 246 [248]]). - BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
Berücksichtigung einer Möglichkeit zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung im …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Nur darüber hinaus hat das Urteil zur rechtlichen Untermauerung seiner Ausführungen auf die Parallelsache -Az.: IX G 76/64 - und auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1968 - BVerwG IV B 174.67 -, der inzwischen bei Buchholz BVerwG 424.01, § 44 FlurbG Nr. 13, veröffentlicht ist, Bezug genommen. - BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63
Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Soweit die Kläger in ihrer Beschwerdeschrift bei der Schilderung des wesentlichen Sachverhalts ihre Abfindung allgemein als "nicht gerecht" bzw. als "nicht dem Gesetz entsprechend" bemängeln, kann dies der Rechtssache auch dann eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung nicht verleihen, wenn die Rechtssache; in tatsächlicher Einsicht möglicherweise zum Teil eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn nie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (BVerwGE 13, 90 [91-92] , Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI B 7.63 -). - BVerwG, 19.06.1959 - I B 26.59
Zuteilung eines Grundstücks im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Grünland als Ackerflächen dann zuzuteilen, wenn es sich um einen ackerfähigen Boden handelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 -).
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Wertgleichheit der Landabfindung; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Mehrung …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß grundsätzlich kein Teilnehmer auf der Grundlage von § 44 FlurbG Anspruch darauf hat, daß ihm Einlagegrundstücke wieder zugeteilt werden (vgl. z.B. Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 241.68 - RzF § 44 I S. 113 ). - BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
Zulässigkeit einer Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland - …
Ebenso wie eine Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland zulässig ist und die Wertgleichheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, wenn es sich um ackerfähigen Boden handelt (Beschlüsse vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 - und vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -) ist auch eine Verschiebung von Grünland zu Ackerland nicht unzulässig, wenn eine Umwandlung möglich und zumutbar ist. - BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72
Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung - …
Maßgebend für die Abfindung im Rahmen der Flurbereinigung ist nicht die Gegenüberstellung einzelner alter und neuer Grundstücke; der Abfindungsanspruch ist vielmehr nach dem Gesamttauschwert der Einlage und des Neubesitzes zu bemessen (BVerwGE 3, 246; Beschl. vom 24.6.1970 - BVerwG IV B 241.68 -).
- BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von …
Es entspricht nämlich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Flurbereinigungsbehörde im Rahmen des § 44 Abs. 4 FlurbG befugt ist, Grünland statt Ackerflächen dann zuzuteilen, wenn es sich um einen ackerfähigen Boden handelt (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 -, vom 28. August 1964 - BVerwG I B 145.64 - und vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -). - BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung einer …
Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, daß nicht einzelne alte und neue Grundstücke, sondern der gesamte Altbesitz und die Gesamtabfindung gegenüberzustellen sind (BVerwGE 3, 246 [248] und Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -). - BVerwG, 06.04.1978 - 5 B 75.76
Abfindung im Flurbereinigungsverfahren
Dabei hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abgestellt, daß persönliche Verhältnisse der Teilnehmer ebenso unberücksichtigt bleiben müssen wie Abfindungsbegehren in bestimmter Lage, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke (Beschlüsse vom 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - [RdL 1966, 305], vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 241.68 [RzF § 44 I S. 113] und vom 2. April 1973 - BVerwG 5 B 106.72 -). - OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93
Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche; …
Maßgebend für die Feststellung, ob die Abfindung eines Teilnehmers wertgleich ist, ist aber nicht die Gegenüberstellung einzelner alter und neuer Grundstücke; der Abfindungsanspruch ist vielmehr nach dem Gesamttauschwert der Einlage und des Neubesitzes zu bemessen (BVerwGE 3, 246; Beschl. v. 24.6.1970 - BVerwG IV B 241.68 -). - OVG Thüringen, 27.05.2025 - 7 F 617/23
Fehlende Klagebefugnis gegen Änderung des Flurbereinigungsplans nach …
Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass grundsätzlich kein Teilnehmer auf der Grundlage von § 44 FlurbG Anspruch darauf hat, dass ihm ein bestimmtes Grundstück in bestimmter Lage zugeteilt wird (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1970 - 4 B 241.68 - RzF § 44 I S. 113 , Beschluss vom 4. Mai 1966 - 4 B 69.65 -, RdL 1966, 305 und Beschluss vom 19. November 1998 - 11 B 53.98 - juris;… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 9. August 2018 - 7 S 1700/15 -, juris Rn. 31).
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