Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.1987 - 4 B 241.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anfechtung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung wegen Irrtums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1986 - 5 S 2283/86
- BVerwG, 04.02.1987 - 4 B 241.86
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des …
Da die Klägerinnen für den Fall, dass der widerruflich abgeschlossene Vergleich nicht zustande kommen sollte, ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Entscheidung des Berichterstatters erklärt hatten, durfte das Verwaltungsgericht in der geschehenen Weise verfahren; denn die Erklärung war unanfechtbar (Beschluss vom 4. Februar 1987 - BVerwG 4 B 241.86 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 16) und - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich unwiderruflich (…Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz a.a.O Nr. 21 m.w.N.).
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