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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 4 B 248/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20112
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 4 B 248/13 (https://dejure.org/2013,20112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.2013 - 4 B 248/13 (https://dejure.org/2013,20112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2013 - 4 B 248/13 (https://dejure.org/2013,20112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung von Schornsteinfegerarbeiten durch den Bezirksschornsteinfegermeister bei der Feuerstättenschau auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs gegenüber den Eigentümern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13

    Verfassungsmäßigkeit der Duldungspflichten der Eigentümer und der Regelungen …

    Rn. 81 Dass diese Argumentation nicht überzeugt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2013 - 4 B 248/13 -, juris Rdnrn. 8 ff.) näher dargelegt und inzwischen hat das Verwaltungsgericht München in einem neueren Urteil(VG München…, Urteil vom 17.9.2013 - M 1 K 13.1567 -, juris Rdnr. 13) die Frage der Befugnis zur Fristsetzung, die dort nicht entscheidungserheblich war, mit dem Hinweis offengelassen, dass sein Urteil vom 5.3.2013 maßgeblich dadurch mitbestimmt gewesen sei, dass im Entscheidungszeitpunkt vorübergehend - nämlich vom 1.1.2013 bis zum 12.4.2013 - die Vorschrift des § 3 Abs. 2 KÜO, die die Durchführung der Kehr- und über Prüfungsarbeiten in möglichst gleichen Zeiträumen anordne, nicht gegolten habe.

    Rn. 84 Ob die diesbezüglich im Feuerstättenbescheid getroffene Ermessensentscheidung des Beklagten in Anwendung des § 39 Abs. 1 SVwVfG der Begründung bedurft hätte(so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2013, a.a.O.,Rdnrn. 12 ff., und VG München, Urteil vom 5.3.2013, amtl. Abdr. S. 6 ff.) oder eine Begründung gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG entbehrlich ist, kann fallbezogen dahinstehen.

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 22 B 13.1709

    Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zur Festlegung von …

    Rn. 46 Als Streitwert ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG angemessen, weil eine unbeschränkt gegen einen Feuerstättenbescheid gerichtete Anfechtungsklage nicht einzelne Pflichten und Termine angreift, sondern die Ausführungs- und Duldungspflicht des Grundstückseigentümers als solche (wie hier OVG NRW, B.v. 13.8.2013 - 4 B 248/13 - juris Rn. 33;… OVG NRW, B.v. 17.9.2013 - 4 E 408/13 - juris Rn. 6, 9).
  • VG München, 17.09.2013 - M 1 K 13.1567

    Feuerstättenbescheid

    Obwohl vieles dafür spricht, dass die Regelung, die Arbeiten in möglichst gleichen Zeiträumen festzusetzen, das Recht umfasst, Ausführungszeiträume für die Arbeiten festzusetzen (so etwa OVG NRW, B.v. 13.8.2013 - 4 B 248/13 - juris Rn. 6 ff.;… VG Würzburg, U.v. 23.11.2011 - W 6 K 10.1381 - juris Rn. 25 ff.), braucht diese Frage vorliegend nicht abschließend entschieden werden.

    Der Feuerstättenbescheid ist jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil er hinsichtlich der darin festgesetzten Ausführungszeiträume an einem Begründungsmangel leidet (vgl. zum Folgenden VG München, U.v. 5.3.2013 - M 1 K 12.55527 - Urteilsausfertigung S. 6 ff.; OVG NRW, B.v. 13.8.2013 a.a.O. Rn. 12 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 4 E 408/13

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Anfechtung eines Feuerstättenbescheids

    Rn. 8 Vgl. zu Letzterem Senatsbeschluss vom 13. August 2013 - 4 B 248/13 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 11 S 73.16

    Untersagung der Jagdausübung bei anhängigem Rechtsstreit über die Beendigung des …

    Soweit der Antragsteller diese Ausführungen als unzureichend ansieht, ist darauf zu verweisen, dass eine Ergänzungen von Ermessenserwägungen selbst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch möglich ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 B 248/13 -, zit. nach beck-online).
  • VG Schleswig, 11.01.2023 - 6 B 41/22
    Unabhängig davon, dass diese Erwägungen keinen Eingang in den streitgegenständlichen Bescheid gefunden haben, obwohl § 14a Abs. 1 Satz 3 SchHwG ausdrücklich die Bestimmung der Fristen nach pflichtgemäßen Ermessen erfordert und außerdem die Festsetzung der Ausführungszeiträume einer eigenen Begründung bedarf (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. August 2013 - 4 B 248/13 - juris, Rn. 12 ff.), sind diese bereits nicht geeignet, die Feststellung einer mehr als gelegentlich genutzten Feuerstätte zu rechtfertigen.
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