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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12709
BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92 (https://dejure.org/1992,12709)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1992 - 4 B 25.92 (https://dejure.org/1992,12709)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1992 - 4 B 25.92 (https://dejure.org/1992,12709)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts durch das Tatsachengericht bei Absehen von einer nicht ausdrücklich von einer anwaltlich vertretenen Partei beantragten Beweiserhebung - Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    In aller Regel ist davon auszugehen, daß ein in Baustreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Die Rüge mangelhafter Sachverhaltserforschung kann nicht dazu dienen, einen Beweisantrag zu ersetzen, der in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte gestellt werden können, aber nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - NJW 1986, 1703).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    § 108 Abs. 2 VwGO begründet keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten schon vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Die Rüge mangelhafter Sachverhaltserforschung kann nicht dazu dienen, einen Beweisantrag zu ersetzen, der in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte gestellt werden können, aber nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - NJW 1986, 1703).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Von einem Überraschungsurteil kann nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Von einem Überraschungsurteil kann nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 76/90

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Dem Urteil vom 29. Januar 1991 - XI ZR 76/90 - (NJW-RR 1991, 829) liegt die andersartige Fragestellung zugrunde, ob das Berufungsgericht gegen § 398 ZPO verstößt, wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders würdigt als das Erstgericht.
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92
    Das Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839).
  • BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …

    Im allgemeinen ist davon auszugehen, daß ein in Baustreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht seine Überzeugung auf einer solchen Grundlage auch ohne eine zusätzliche Ortsbesichtigung hinreichend bilden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1992 - BVerwG 4 B 30.92 - und vom 3. April 1992 - BVerwG 4 B 25.92 - ferner Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236).
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