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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1980 - 4 B 250.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5202
BVerwG, 17.01.1980 - 4 B 250.79 (https://dejure.org/1980,5202)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 4 B 250.79 (https://dejure.org/1980,5202)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 4 B 250.79 (https://dejure.org/1980,5202)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bindungswirkung von Bodenverkehrsgenehmigungen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 4 B 250.79
    Die Beschwerde macht zu Unrecht geltend, daß das angefochtene Urteil auf Verfahrensfehlern beruhe: Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO läge - unter dem Gesichtspunkt des Erlasses eines sog. Überraschungsurteils - nur dann vor, wenn das Berufungsgericht "einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht" hätte (Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 S. 19 [20 f.]).
  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 4 B 250.79
    Mit der Erklärung, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts "gegen die RGaO ... und die dazu entwickelte stRspr des Bundesverwaltungsgerichts" verstoße (Beschwerdeschrift S. 15) und in "der Frage der Garagensituierung ... von der stRspr des Bundesverwaltungsgerichts" abweiche "(vgl. Beschluß vom 12. Mai 1959, in BBauBl 59, 395; Urteil vom 6. Oktober 1967, in BRS 18, 158; Urteil vom 14. Juli 1971, in DÖV 72, 168)" (Beschwerdeschrift S. 22), ist eine Abweichung nicht einmal hinreichend bezeichnet (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 4 B 31.81

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung nach § 21 Abs. 1 BBauG 1960/1976 sich auf die in § 20 a.a.O. aufgeführten Versagungsgründe beschränkt und deshalb landesbaurechtliche Versagungsgründe unberührt läßt (so zuletzt Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 4 B 250.79 -) und daß sie generell nicht die Frage der Erschließung umfaßt (vgl. Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 ff.; Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10).
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