Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 260.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bindung des Revisionsgerichts an die berufungsgerichtliche Auslegung des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.11.1987 - 12 A 270/86
- BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 260.87
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm
Zwar können divergierende Auffassungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu einer Frage revisiblen Rechts eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 9 und vom 18. Januar 1988 - 4 B 260/87 - juris Rn. 1). - BVerwG, 10.12.2008 - 9 BN 4.08
Zulässigkeit von Angriffen gegen die Richtigkeit der Auslegung irrevisiblen …
Der Hinweis der Beschwerde auf eine insoweit "von den Entscheidungen anderer Gerichte" abweichende Rechtsprechung der Vorinstanz führt schon deshalb nicht weiter, weil auch eine divergierende Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten die grundsätzliche Bedeutung der Sache nur begründen kann, wenn eine Frage des revisiblen Rechts zu klären ist (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 260.87 - juris Rn. 1). - BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14
Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung …
Das setzt aber voraus, dass eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts inmitten steht (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1988 - 4 B 260.87 - juris).
- BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 8.08
Einbeziehung der Kosten einer kommunalen Verwaltungsleitung in die …
Denn Abweichungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung können die grundsätzliche Bedeutung der Sache nur begründen, wenn eine Frage des revisiblen Rechts zu klären ist (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 260.87 - juris Rn. 1). - BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 5.08
Einbeziehung von Kosten der kommunalen Verwaltungsleitung in die …
Denn Abweichungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung können die grundsätzliche Bedeutung der Sache nur begründen, wenn eine Frage des revisiblen Rechts zu klären ist (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 260.87 - juris Rn. 1). - BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 6.08
Darlegung einer klärungsfähigen Frage des Bundesrechtes als Voraussetzung für die …
Denn Abweichungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung können die grundsätzliche Bedeutung der Sache nur begründen, wenn eine Frage des revisiblen Rechts zu klären ist (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 260.87 - juris Rn. 1). - BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 7.08
Einbeziehung der Kosten einer kommunalen Verwaltungsleitung in die …
Denn Abweichungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung können die grundsätzliche Bedeutung der Sache nur begründen, wenn eine Frage des revisiblen Rechts zu klären ist (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 260.87 - juris Rn. 1).
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