Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1987 - 4 B 267.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung eines Richtfunkantennenträgers - Bauliche Anlage mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung - Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Baudenkmals - Irrevisibilität von Landesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1986 - 1 A 17/86
- BVerwG, 26.03.1987 - 4 B 267.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.07.1981 - 4 B 96.81
Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 4 B 267.86
Auch § 37 Abs. 1 BBauG, dessen Erforderlichkeitsmaßstab (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 16. Juli 1981 - BVerwG 4 B 96.81 ) für die Abweichung von §§ 30 bis 35 BBauG weniger strenge Anforderungen stellt als sie § 7 Abs. 2 NDSchG für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Baudenkmals aus überwiegendem öffentlichem Interesse in der Auslegung durch das Berufungsgericht stellt, ändert daran nichts; denn § 37 Abs. 1 BBauG gestattet die Befreiung nur von Anforderungen des bundesrechtlichen Bebauungsrechts, nicht von gemäß § 29 Satz 5 BBauG davon unberührt bleibenden landesrechtlichen Anforderungen.Es hat auch den in § 37 Abs. 1 BBauG verwendeten Begriff "erforderlich" und die vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 16. Juli 1981 (a.a.O.) dazu gegebene Auslegung nicht verkannt Daß es einen strengeren Maßstab zugrunde legt, beruht auf der Anwendung nicht des § 37 Abs. 1 BBauG, sondern des Landesrechts; das ist - wie schon ausgeführt - im Ergebnis revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 4 B 267.86
Das Berufungsgericht wendet die in den Urteilen vom 12. Dezember 1969 (BVerwGE 34, 301) und vom 5. Juli 1974 (BVerwGE 45, 309) aufgestellten Grundsätze für die planerische Abwägung an. - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 4 B 267.86
Das Berufungsgericht wendet die in den Urteilen vom 12. Dezember 1969 (BVerwGE 34, 301) und vom 5. Juli 1974 (BVerwGE 45, 309) aufgestellten Grundsätze für die planerische Abwägung an.
- BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 119.90
Rechtsfolgen der Streichung von § 22 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - Abstandsflächen
Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind gemäß § 29 Satz 4 BauGB grundsätzlich unabhängig vom Bauplanungsrecht zu beachten (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 26. März 1987 - BVerwG 4 B 267.86 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 38 sowie - zur Bauleitplanung - Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 4 NB 24.89 - NVwZ 1990, 361 = UPR 1990, 182). - OVG Niedersachsen, 24.09.1993 - 6 L 3265/91
Denkmalwert; Ziegeldach; Gulfhaus; Dachflächenfenster; Beeinträchtigung; …
Solange ihm das landesrechtliche Beeinträchtigungsverbot für Baudenkmale entgegen steht, ist die Versagung der Baugenehmigung rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. § 29 Satz 4 BauGB; BVerwG, Beschl. v. 26.3.1987 - 4 B 267.86 -, Buchholz, BVerwG, 406.11,§ 29 BBauG Nr. 38).
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