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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.10.2010 - 4 B 269/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28717
OVG Sachsen, 22.10.2010 - 4 B 269/10 (https://dejure.org/2010,28717)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.10.2010 - 4 B 269/10 (https://dejure.org/2010,28717)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 4 B 269/10 (https://dejure.org/2010,28717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; SächsVwVG § 11
    Zwangsgeldfestsetzung, Fischaufstieg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVwVG § 11 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung der Vorlage einer Verfügungsbefugnis über fremde Grundstücke mit den Genehmigungsunterlagen für die Errichtung eines Fischweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung der Vorlage einer Verfügungsbefugnis über fremde Grundstücke mit den Genehmigungsunterlagen für die Errichtung eines Fischweges

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 09.02.2010 - 3 A 47/08

    Zwangsgeldfestsetzung, keine Prüfung der Höhe des Zwangsgeldes

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2010 - 4 B 269/10
    Die Rechtmäßigkeit einer vollziehbaren Grundverfügung wird im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung nicht überprüft (SächsOVG, Beschl. v. 23.1.1996, JbSächsOVG 4, 147; SächsOVG, Beschl. v. 9.2.2010 - 3 A 47/08 -, juris).

    Unabhängig von der Frage, ob die Höhe des Zwangsgeldes angesichts der Anfechtbarkeit der Zwangsgeldandrohung überhaupt im Rahmen der Anfechtung der Zwangsgeldfestsetzung gesondert überprüfbar ist (verneinend: SächsOVG, Beschl. v. 9.2.2010, a. a. O.), bestehen im vorliegenden Fall keine rechtlichen Bedenken gegen die auf 6.000 EUR festgesetzte Höhe.

  • OVG Sachsen, 04.11.2003 - 4 BS 315/03

    Androhung, Unterlassungspflicht, Verwaltungsvollstreckung, Zwangsgeld

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2010 - 4 B 269/10
    Diesem Ausschluss liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass bei Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung das öffentliche Vollziehungsinteresse regelmäßig Vorrang vor dem individuellen Aufschubinteresse hat (SächsOVG, Beschl. v. 4.11.2003, SächsVBl 2004, 65).
  • OVG Sachsen, 18.01.2018 - 4 B 93/17

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, ; gesetzliches Verbot; Vollstreckung; …

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme bestehen nicht (vgl. zum Prüfungsmaßstab SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2010 - 4 B 269/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und …

    Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung unterliegt entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der ebenso wie bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) auch bei Rechtsbehelfen gegen deren Vollstreckung - wie hier - gilt (vgl. § 11 Satz 2 SächsVwVG), weder ernstlichen Zweifeln noch ist erkennbar, dass ihre Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (…vgl. zu diesem Maßstab bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten: SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7; ähnlich zur Zwangsgeldfestsetzung: SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2010 - 4 B 269/10 -, juris Rn. 5).
  • VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10

    Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …

    Rn. 8 Mit jeweiligem Beschluss vom 28. April 2010 hat die Kammer zum einen das Eilverfahren und zum anderen das Klageverfahren gegen den Trinkwasseranschlussbeitragsbescheid getrennt; das Eilverfahren wurde unter dem Aktenzeichen 4 B 269/10, das Klageverfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 A 516/10 fortgeführt.
  • VG Leipzig, 12.02.2014 - 1 K 201/11

    Kostenerstattung für eine Ersatzvornahme hinsichtlich Beseitigung der mit …

    Ob diese vollstreckbaren Grundverwaltungsakte mit Vollstreckungsandrohung rechtmäßig sind, wird im vorliegenden Vollstreckungsverfahren nicht mehr geprüft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, BayVBl. 2009, 184; SächsOVG, Beschl. v. 22.10.2010 - 4 B 269/10 -, juris).
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