Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren; Anforderungen an ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Anwesens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 22.04.1998 - 1 K 1758/96
- OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00
- BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der berufungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Berufungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …
Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe
Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung, die ein anwaltlich nicht vertretener Prozessbeteiligter nicht beantragt hat, offensichtlich hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 4 B 27.04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).. - BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Richterliche Überzeugungsbildung zur …
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung aber grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, NJW 1997, 3328; NJW-RR 1998, 784, 785).
- VG Magdeburg, 31.01.2019 - 15 A 13/17
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Staatsnegation - …
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, zumal ein sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter keine weitere Sachaufklärung oder Beweiserhebung beantragt hat (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 05.08.1997, 1 B 144.97; Beschluss v. 13.05.2004, 4 B 27.04; alle juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.web; siehe im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2005 - Az.: 3 L 448/04 -).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.web).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als …
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
Widerruf der Approbation als Zahnarzt
Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/13
Annahme von Polizeidienstunfähigkeit
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13
Therapietandem mit Elektrohilfsmotor
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris).
- BGH, 18.04.2018 - AnwZ (Brfg) 20/17
Zulassung eines Geschäftsführers und Personaldirektors als Syndikusrechtsanwalt
Denn es fehlt bereits an einer ausreichenden Darlegung, welche konkreten weiteren Ermittlungen der Anwaltsgerichtshof hätte vornehmen sollen und warum, soweit die Klägerin keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, sich die Notwendigkeit zu einer entsprechenden Amtsermittlung dem Anwaltsgerichtshof hätte aufdrängen müssen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, NJW 1997, 3328; NJW-RR 1998, 784, 785). - BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines als "Administrativer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen; Zeitablauf
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11
Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2015 - 1 L 58/15
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
- OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20
Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …
- VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/12
Mangelnde Eignung für den Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 107 LBG LSA i.V.m. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rücknahme eines wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 1 L 116/08
Zu den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 1 L 89/12
Zum Verhältnis von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach Art. 37 EinigVtr und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 1 L 53/12
Zurruhesetzung wegen alkoholbedingter (Polizei)Dienstunfähigkeit
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
Betrieb von Laserdrucker am Arbeitsplatz
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2011 - 1 L 17/11
Löschung aus der Architektenrolle wegen Vermögensverfalls
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2012 - 1 L 100/12
Beihilfeausschluss bei Behandlung durch den Ehegatten, den Lebenspartner, die …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21
Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche …
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 53/11
Beamter; Nichtmitteilung seiner Scheidung; Rückforderung
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06
Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05
Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 1 L 356/05
Zum Beförderungsanspruch und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung
- VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2011 - 1 L 40/11
Maßstäbe für die Angemessenheit einer Berufsausbildungsvergütung
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Nachvollziehbarkeit des nach § 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG ST geregelten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10
Haushaltsrechtliche Voraussetzung der Zuordnung einer Planstelle zu einem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23
Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung …
- VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine …
- OVG Hamburg, 23.01.2025 - 3 Bf 223/23
Anrechnung einer Zahlung nach KHG § 21 Abs 5 auf die Sonderfestsetzung nach KHG …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2011 - 1 L 18/11
Bindung des Rechtsmittelgerichts an § 6 Abs 1 bis 3 VwGO; keine Vorlage an …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
Geltendmachung eines Erstattungsanspruches - Entgeltlichkeit eines …
- VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - 1 L 84/10
Rechnungen der Ehefrau des wegen eines Dienstunfalls erstattungsberechtigten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2025 - 1 L 67/24
Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2006 - 1 L 288/04
Kostenersatz nach § 52 Abs. 2 TKG
- VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 20.2099
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen eine Verfügung zur …
- VGH Bayern, 11.02.2021 - 9 ZB 18.2423
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes außerhalb festgesetzter …
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2005 - L 4 B 27/04 |
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 4 KR 1778/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2005 - L 4 B 27/04
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