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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 27.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16521
BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 27.12 (https://dejure.org/2012,16521)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2012 - 4 B 27.12 (https://dejure.org/2012,16521)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 4 B 27.12 (https://dejure.org/2012,16521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 27.12
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 9 B 40.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Divergenzrüge - Erstrecken der …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 27.12
    Der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass Verstöße gegen § 121 VwGO jedenfalls dann keine Verfahrensfehler, sondern sachlich-rechtliche Fehler sind, wenn das Gericht die Klage nicht wegen entgegenstehender Rechtskraft als unzulässig abweist, sondern wenn es - wie hier - um die Frage geht, ob die vom Gericht festzustellende materielle Rechtslage durch den Umfang der Rechtskraft unmittelbar bestimmt wird (Beschluss vom 11. Januar 2001 - BVerwG 9 B 40.01 - juris).
  • VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14

    Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages zur baulichen Nutzbarkeit eines …

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat aus diesem Grundsatz nur "unter den konkreten Umständen des (dort) vorliegenden Einzelfalls" einen Unwirksamkeitsgrund für einen städtebaulichen Vertrag abgeleitet (Nds. OVG…, Urteil vom 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, a.a.O. Rn. 30; vgl. zur Einzelfallabhängigkeit auch BVerwG, Beschluss vom 13.06.2012 - 4 B 27/12 -, juris Rn. 3).
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